Die Öffnung der bundesdeutschen TK-Ortsnetze kann nun doch wie geplant zum Ende des Monats beginnen. Das Verwaltungsgericht Köln hat jetzt eine Verschiebung des Call-by-Call-Verfahrens, wie vom Anbieter Arcor beantragt, abgelehnt.
Arcor wollte erreichen, dass Call-by-Call gleichzeitig mit der Möglichkeit der dauerhaften Voreinstellung (Preselection) eingeführt wird, die für 9. Juli geplant ist. Die spätere Einführung der Preselection bedeute Wettbewerbsnachteile für das eigene Geschäftsmodell, so die Begründung von Arcor.
Die gesetzlichen Bestimmungen ließen die Möglichkeit zur versetzten Einführung zu, um auf technische Schwierigkeiten einzugehen, so die Urteilsbegründung. Die Argumentation von Arcor sei nicht schlüssig gewesen.
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