Die Telekom-Tochter hat eine Klage wegen Verletzung des Datenschutzgesetzes am Hals. Einer ihrer Kunden wirft dem Internet-Serviceprovider vor, Verbindungsdaten unberechtigterweise erhoben und weitergegeben zu haben. Nach dem Teledienste-Datenschutzgesetz ist die Speicherung von IP-Nummern nur zu Abrechnungszwecken erlaubt, was bei Flatrate-Nutzern wie dem Kläger aber nicht notwendig ist.
Durch die Angaben von T-Online konnte der Nutzer wegen einer anonymen Äußerung in einem Online-Forum, in der er die Anschläge des 11. September 2001 gebilligt hatte, angeklagt werden. In einem Prozess im Januar wurde der Kunde zwar freigesprochen, jedoch erstattete er jetzt eine Anzeige gegen T-Online.
Der Anzeige werden allerdings nicht sehr viele Chancen eingeräumt, da diese Vorgehensweise von T-Online in anderem Zusammenhang bereits gebilligt wurde. Demnach darf T-Online auch Daten von Flatrate-Kunden abspeichern, da diese sich alternativ auch mit einem Modem oder über einen Mobilfunkzugang einwählen könnten. Und das müsste dann wiederum einzeln abgerechnet werden.
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