TK-Gesetz unter beiderseitigem Beschuss
Warnung vor zu viel Einfluss aus Berlin
Mit seinem Entwurf für ein novelliertes Telekommunikationsgesetz (TKG) stößt das Bundeswirtschaftsministerium (BMWA) sowohl beim Branchenverband der TK-Anbieter wie auch beim Platzhirsch Deutsche Telekom auf Widerstand. Während der Branchenverband VATM einen Abbau der Regulierung und politische Einflussnahme kritisiert, sieht der Bonner T-Konzern sich in seiner “unternehmerischen Freiheit eingeschränkt”.
VATM-Präsident Peter Wagner warnte davor, der Referentenentwurf aus dem BMWA verfehle das Ziel, den Wettbewerb auf dem TK-Markt zu verbessern. “Insgesamt bietet der Entwurf noch nicht die erforderliche Rechts- oder Planungssicherheit und nicht genügend Impulse für Beschäftigungsaufbau und Investitionen”, so Wagner. Die Regulierung auf dem Endkundenmarkt dürfe nicht wie geplant gelockert werden.
Außerdem räume sich das Ministerium selbst sehr viel größere Einflussmöglichkeiten ein, meint der Verbandspräsident. Dahinter stünden die Interessen des Bundesfinanzministeriums als größtem Aktionär der Deutschen Telekom, so Wagners Vorwurf. Außerdem sei die ursprünglich geplante Vorgabe gestrichen worden, wonach die Telekom dazu verpflichtet wird, die Vorprodukte zu neuen Endkundenangeboten auch ihren Konkurrenten gleichzeitig anzubieten.
Bei der Telekom heißt es dagegen, die Markteingriffe zu Lasten des Konzerns würden verstärkt statt reduziert. Allerdings sieht der Entwurf vor, dass die zuständige Regulierungsbehörde in Bonn die Telekom-Preise für Vorleistungen nicht mehr wie bisher kontrollieren darf.
Bis Ende Juli muss die Bundesregierung Richtlinien der Europäischen Union zum TK-Markt umsetzen. Möglicherweise wird sich die Umsetzung aber doch bis Jahresende verzögern, meinen Branchenbeobachter.