Die deutsche Telekom weigert sich auf einen Vergleich mit gegen das Unternehmen klagenden Kleinaktionären einzugehen. Am vergangenen Montag hatten 1500 Aktionäre beim Landgericht Frankfurt angeblich falsche Angaben im Börsenprospekt 2001 beklagt. Der ehemals als “Volksaktie” gepriesene Anteilsschein war nach erdrutschartigen Kursverlusten arg in Verruf geraten.
Weiterhin will die Bonner Staatsanwaltschaft zwei Ermittlungsverfahren gegen die Telekom wegen des Verdachts der Falschbilanzierung und des Kapitalanlagebetrugs fallen lassen. Nach der Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung konnte kein strafrechtlich relevantes Fehlverhalten festgestellt werden.
“Die Telekom habe sich in keinem der Fälle etwas vorzuwerfen” dementierte Telekom-Chef Kai-Uwe-Ricke. Die Verfahren müssten nun endlich abgearbeitet werden. Für das Unternehmen entstehe hieraus in erster Linie ein unangenehmer Image-Schaden.
Einsatz von KI-Lösungen wirbelt auch in deutschen Unternehmen die Liste der Top-Technologieanbieter durcheinander.
Echtzeitüberweisungen erfüllen die Erwartungen der Nutzer an Geschwindigkeit, sind jedoch anfällig für spezifische Sicherheits- und…
Application Portfolio Management (APM) verspricht Transparenz, mehr IT-Leistung und Effizienz – theoretisch.
Im Berichtszeitraum Mitte 2023 bis Mitte 2024 wurden täglich durchschnittlich 309.000 neue Schadprogramm-Varianten bekannt.
KI kommt in der Cybersicherheit zum Einsatz, etwa um Abweichungen im Netzwerkverkehr zu identifizieren. Ist…
Ungepatchte und veraltetete Maschinen-Software ist ein beliebtes Einfallstor für Hacker, warnt Nils Ullmann von Zscaler…