Die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (RegTP) hat neue “Strategische Aspekte zur Frequenzregulierung der RegTP” in Bonn vorgestellt. Was die Verbände der alternativen TK-Betreiber wiederum ein “weiteres Lippenbekenntnis” nennen, da ihnen die Kompetenz der RegTP gegen die Deutsche Telekom nicht weit genug geht, dürfte die Telekom ihrerseits wieder mit Stirnrunzeln und Kritik wegen “zuviel Regulierung” quittieren.
RegTP-Präsident Matthias Kurth betonte jedenfalls die Bedeutung der Frequenzregulierung für Innovation und Wettbewerb im deutschen TK-Markt. “Dem Markt soll eine Grundlage für die zukünftige Entwicklung von Geschäftsmodellen, Innovationen und Investitionsentscheidungen gegeben werden”, sagte er.
Das Strategiepapier der RegTP enthält Eckpunkte zur Realisierung einer effizienten und diskriminierungsfreien Frequenzregulierung. Aufgabe des Programms sei es, so Matthias Kurth, “bereits im Vorfeld formeller Anhörungen nationaler und internationaler Regulierungsgremien im Rahmen eines Gesamtkonzepts einen Überblick über ausgewählte Bereiche der Frequenzregulierung zu geben”.
Die RegTP strebt nach Kurths Aussage ein größeres Maß an Flexibilität bei der Frequenznutzung an. “Das Frequenzspektrum ist knapp und kostbar, es gibt fast immer mehr Anfragen und Wünsche als wir befriedigen können. Umso wichtiger ist es, das verfügbare Spektrum nicht auf Vorrat und auf bloße Nutzungsabsichten hin zuzuteilen”, sagte Kurth.
Es sei nicht Zweck der aktuellen Konsultationen zu dem Papier, Anhörungen nach dem Telekommunikationsgesetz (TKG) oder im Rahmen internationaler Gremien der Frequenzregulierung zu ersetzen, unterstrich Präsident Kurth.
Die RegTP, unterstrich Kurth, habe im letzten Jahr den Ansatz zur Diskussion gestellt, beispielsweise die C-Netz-Frequenzen dem Bündelfunk zur Verfügung zu stellen und über eine Anmerkung im Frequenznutzungsplan angedeutet, dass auch der Einsatz neuer breitbandiger Bündelfunksysteme in diesem Frequenzbereich vorstellbar wäre.
Der Präsident weiter: “Die RegTP fühlt sich dem Grundsatz der Technologiefreiheit verpflichtet und will im Frequenznutzungsplan soweit irgend möglich den Betreibern von Funknetzen keine Vorgaben zur Nutzung bestimmter Systeme machen.”
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