Der Hersteller von Asset- und Service-Management-Software, Peregrine, muss doch nicht wie bislang angenommen an die US-amerikanische Börsenaufsichtsbehörde eine Geldstrafe und Restitutionszahlungen leisten. Das gab die SEC während der gerichtlichen Anhörung, die im Rahmen einer Chapter 11-Verhandlung stattfand, im US-Konkursgericht in Pittsburgh bekannt.
Die Übereinkunft zwischen der SEC und Peregrine, bei der von Geldstrafen abgesehen wird, muss noch durch das US-District Court von Südkalifornien, das die Beschwerde der SEC gegen das Unternehmen kontrolliert, genehmigt werden. Dennoch macht sich bei dem Unternehmen bereits große Erleichterung breit. Sind doch Zahlungen in Millionenhöhe bei Finanz-Unstimmigkeiten gang und gäbe.
Diese konnten aber offenbar nicht schlüssig nachgewiesen werden. Peregrine hatte schließlich am 22. September 2002 einen Antrag entsprechend des Chapter 11 auf Neudarstellung der Finanzberichte von elf Quartalen eingereicht, nachdem Unregelmäßigkeiten in der Bilanzierung aufgetaucht waren. Ein Großteil dieser Berichte ist nun fertig.
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