Weil die Entlassung von etwa 2300 Angestellten im vergangenen Jahr unrechtmäßig war, muss der US-Telekommunikationskonzern Verizon die ehemals vor allem im produktiven Bereich tätigen Entlassenen nun rückwirkend für diese Zeit entlohnen. Möglicherweise soll ein Teil der Entlassenen sich sogar auf die alte Stelle wieder einklagen können, doch das ist noch Verhandlungssache. Das zuständige Arbeitsgericht in New York hatte der Klage der betreffenden Interessenvertreter gegen Verizon am Freitag stattgegeben. Das teilten US-Gewerkschaften mit, die insgesamt, und für die USA nicht unüblich, 94 Prozent der Verizon-Belegschaft vertreten.
Arbeitsrichter Shyam bestimmte laut dem Wall Street Journal, dass ein betriebsintern ausgehandelter Tarifvertrag hier zur Anwendung komme, wonach Entlassungen generell nur aufgrund schwerer äußerer Einwirkungen vorgenommen werden dürfe. Die von Verizon angeführte Begründung, die veränderte Markt- und Auftragslage im TK-Sektor erzwinge die Stellenstreichungen und Kündigungen, ließ Shyam nicht gelten. Der Haustarifvertrag sei nun mal beiderseitig ausgehandelt und gelte auch beiderseitig, solange keine Änderung einvernehmlich vorgenommen werde.
Das Urteil erfolgt zu einem Zeitpunkt, da sich die Verhandlungen des Arbeitgebers mit der Gewerkschaft um die Arbeitsbedingungen auf dem Höhepunkt befinden und ein Streik von 70.000 Angestellten im August droht. Ferner stehen die Klagen von Angestellten in anderen Bundesstaaten noch aus. Die Kosten belaufen sich für New York auf Zahlungen bei Abzug von Prämien, Urlaubsgeld, Betriebs-Übergangsgeld und Arbeitslosenhilfe auf derzeit 25 bis 30 Millionen Dollar.
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