Auf dem Weg zu einer Beilegung seiner kartellrechtlichen Probleme in den USA ist der Microsoft-Konzern abrupt abgebremst worden: Das amerikanische Justizministerium rügte in einem turnusmäßigen Bericht an die zuständige Richterin Colleen Kollar-Kotelly, der Softwarehersteller erfülle seine Verpflichtung zur Offenlegung von Schnittstellen nicht wie erwartet.
Man sei weiterhin “besorgt über die Tarife”, die Microsoft verlange, aber auch die Bedingungen, zu denen andere Hersteller Einblick in die Windows-Schnittstellen nehmen könnten, seien “nicht zufriedenstellend”.
Insgesamt 18 “gravierende Beschwerden” listet das Justizministerium auf, der Großteil betrifft die Schnittstellenfrage. Das sei auch die Kernfrage, heißt es in dem Bericht. Denn diese Auflagen seien schließlich diejenigen, die am weitesten in die Zukunft weisen würden, quasi der Hebel, um einen funktionierenden Wettbewerb auf dem Softwaremarkt wieder herzustellen.
“Die Offenlegung der Schnittstellen ist tatsächlich der Kern der Vereinbarung”, so Ken Wasch vom Industrieverband ‘Software and Information Industry Association’. Diese Verpflichtung werde nun also kaum in die Tat umgesetzt und damit hätten die Konkurrenten von Microsoft auch nichts gewonnen.
Von besonderem Interesse dürfte in Zukunft sein, inwieweit sich Sun Microsystems auf die Bedingungen einlässt, um eigene Produkte besser an die Windows-Welt anzupassen oder entsprechende Schnittstellen zu schreiben. Bisher haben sich nur zahlreiche andere Unternehmen beim Justizministerium über die Bedingungen beklagt.
Ein Microsoft-Sprecher sagte in den USA, man sei der Meinung von Regierung und Industrie gegenüber aufgeschlossen. Außerdem seien bereits Änderungen an dem “komplexen und beispiellosen Programm” vorgenommen worden. Es werde weiter daran gearbeitet.
Vor gut anderthalb Jahren, im November 2001, hatte das Justizministerium mit einer Reihe von ebenfalls klagenden Bundesstaaten einem Vergleich zugestimmt, der eine Reihe von Auflagen für Microsoft vorsieht. Unter anderem sollten PC-Hersteller ihre Geräte mit Microsoft-Betriebssystemen ausliefern dürfen, auch wenn sie Anwendungen eines Drittanbieters vorinstallieren wollten. Das hatte Microsoft in seinen Lizenzbestimmungen bis dahin unterbunden. Die Offenlegung der Schnittstellen aber wurde von allen Beobachtern als wichtigstes Element bezeichnet.
Erst im vergangenen Herbst hatte die zuständige Bundesrichterin dem Vergleich nach aufwändiger Prüfung stattgegeben. Microsoft hatte seitdem daran gearbeitet, die Klagen einzelner US-Bundesstaaten auf Schadenersatz wegen Kartellmissbrauchs mit Vergleichsvereinbarungen zu beenden.
Die Kartellverfahren in den USA und der Europäischen Union haben das Ansehen von Microsoft nachdrücklich beschädigt. Die Befürworter alternativer IT-Lösungen für die öffentliche Verwaltung – Beispiel Deutscher Bundestag oder Stadt München – haben auf die dominierende Stellung Microsofts immer wieder hingewiesen.
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