IBM lässt 100-Tage-Ultimatum von SCO verstreichen
Klage-Chancen ungewiss
Nachdem IBM am Freitag die Frist für eine Lizenzierung seiner Unix-Produkte bei SCO hat verstreichen lassen, wird zu Beginn der neuen Woche damit gerechnet, dass das Unternehmen eine Einstweilige Verfügung beantragen wird, die IBM den Vertrieb von AIX untersagen soll. “Wir haben keinerlei Verträge gebrochen”, bekräftigte ein IBM-Sprecher zuletzt.SCO-Sprecher Blake Stowell betonte hingegen, eine einstweilige Verfügung gegen die Auslieferung von AIX sei nur eine von vielen Möglichkeiten. Sein Chef Darl McBride hatte dagegen schon Tage zuvor klargestellt, dass SCO “geeignete Maßnahmen” ergreifen werde, um die Rechte, die aus bestehenden Verträgen bestünden, auch durchzusetzen.
Vor gut drei Monaten hatte SCO die IBM zum einen auf eine Schadenersatzzahlung von 1 Milliarde Dollar verklagt, weil Code-Bestandteile aus einem gemeinsamen Projekt entgegen den vertraglichen Vereinbarungen an die Open-Source-Gemeinde weitergegeben worden seien. Damit hätten sich SCO-Errungenschaften im freien Betriebssystem Linux wiedergefunden.
Zum anderen hatte SCO parallel eine Frist von 100 Tagen gestellt, innerhalb derer IBM sich zu den bisherigen Vereinbarungen bekennen sollte. Andernfalls droht SCO nun damit, die Unix-Lizenz für ungültig zu erklären, unter der IBM seine AIX-Produkte vertreibt. Mit einem Jahresumsatz von 3,6 Milliarden Dollar ist das einer der wichtigsten Geschäftsbereiche von Big Blue.
Was den ersten Vorwurf und die Klage auf Schadenersatz angeht, hat sich SCO möglicherweise auf äußerst dünnes Eis begeben. Vertreter der Open-Source-Gemeinde argumentieren nun, dass SCO mit seiner eigenen Linux-Distribution möglicherweise enthaltenen Unix-Code selbst veröffentlicht habe. Unter den Bedingungen der GPL (GNU General Public License) wäre der Code automatisch Allgemeingut geworden.
In Frage stehen die Kernel-Versionen 2.4 und 2.5. SCO hat den Vertrieb seines eigenen Linux-Betriebssystems vor einem Monat eingestellt.
Allerdings könnte SCO argumentieren, eine Open-Source-Übereignung könne nur dann Bestand haben, wenn dies wissentlich geschehen sei. Das amerikanische Magazin E-Week zitiert derweil ehemalige SCO-Mitarbeiter, die gerade umgekehrt Code-Bestandteile aus Linux in das eigene Unix-Ware kopiert haben wollen. Nur so sei es möglich gewesen, Linux-Anwendungen auf Unix System V lauffähig zu machen. Danach hätte Unix System V unter die GPL gestellt und im Quellcode veröffentlicht werden müssen. Das ist aber nicht geschehen.
Bisher konnten nur Fachleute und Analysten Einblick in die Unterlagen von SCO nehmen. Über die Stichhaltigkeit der Klage gibt es bisher unterschiedliche und meist sehr vage Aussagen. Einer breiten Öffentlichkeit will SCO seine Belege erst während eines Gerichtsverfahrens offen legen.
Was die mögliche Einstweilige Verfügung gegen AIX angeht, werden die Chancen für SCO von Rechtsexperten ebenfalls nicht allzu gut eingeschätzt. Zum einen müsste das Unternehmen das Gericht schon zum jetzigen Zeitpunkt davon überzeugen, dass ein Hauptverfahren zustande kommen und die Klage erfolgreich sein könne. Außerdem müsste SCO aufzeigen, dass ein weiterer Verkauf von AIX-Produkten das Unternehmen laufend schädigen werde.
Und schließlich könnte IBM durchaus argumentieren, dass ein Auslieferungsstopp keine heilende Wirkung habe. Schließlich würde es nichts an den bestehenden Tatsachen im Code ändern. SCO hat betont, dass die Anwender von IBMs Unix-Plattformen vorerst nicht belangt würden, auch wenn das Unternehmen hier lizenzrechtliche Ansprüche habe. “Wir betrachten die Kunden als unschuldig und unbeteiligt”, so SCO-Sprecher Stowell. “Aber das heißt natürlich nicht, dass wir unsere Ansprüche nicht irgendwann doch geltend machen könnten.”