Per Internet heruntergeladene und selbstgedruckte Doppelkarten sind jetzt rechtsgültig. Dies hat der Bund-Länder-Fachausschuss für Angelegenheiten der Fahrzeugzulassung für den Straßenverkehr entschieden. Bislang war noch unklar, ob die Internet-Doppelkarte der vom Versicherer verschickten in jeder Hinsicht gleichzustellen ist.
Nach Angaben des ersten reinen Online-Versicherers “Deutsche Internet Versicherung” bietet das Web dem Kunden vor allem bei der Kfz-Versicherung eine Menge Vorteile. Niedrige Verwaltungskosten und Zeitvorteile durch modernste Technik führt der Anbieter an.
Damit die Internet-Doppelkarte rechtsgültig ist, müsse aber das Format eingehalten werden, hieß es. Die Deutsche Internet Versicherung sagt zu, das Download-Angebot der Versicherungskarte entspreche diesen Vorgaben. Die Zulassungsbehörden in Bayern und Niedersachsen akzeptieren die Internet-Doppelkarte bereits. Weitere Bundesländer sollen folgen.
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