In ihrem Kampf gegen die Peer-to-Peer-Tauschbörsen im Internet hat die amerikanische Musikindustrie einen herben Rückschlag erlitten. Ein US-Bundesgericht in Los Angeles wies am Freitag die Klage gegen die Betreiber der Dienste Morpheus und Grokster zurück.
Die Begründung: Es sei unzweifelhaft, dass die Plattformen auch zum Austausch von Inhalten ohne Urheberrechte genutzt würden. Die Softwarehersteller und Anbieter könnten gleichzeitig, so der Richter, nicht für die illegalen Handlungen der Anwender verantwortlich gemacht werden.
Richter Stephen Wilson verwies in seiner schriftlichen Urteilsbegründung außerdem auf eine Entscheidung des Obersten Gerichtshofs aus dem Jahr 1984. Mit dem sogenannten Sony-Urteil war damals eine Klage der Filmindustrie gegen die Hersteller von Videorecordern zurückgewiesen worden.
Während die Fraktion der Tauschbörsen-Freunde darauf verwies, dass die Filmstudios inzwischen trotz der zahlreichen Raubkopien auch mit legalen Videos einen erheblichen Anteil ihrer Umsätze einfahren, bezeichneten Vertreter der Musikindustrie den Vergleich als unzulässig. Denn immerhin könnten über Morpheus, Grokster, Kazaa und andere Plattformen Kopien ohne Qualitätsverlust und ohne großen Aufwand verbreitet werden.
Grokster-Chef Wayne Rosso begrüßte das Urteil. Das Gericht habe die Peer-to-Peer-Technik offenbar verstanden, sagte er. Im Gegensatz zur ersten Tauschplattform, Napster, liegen die Angaben über die Dateien bei deren Nachfolgern nicht auf zentralen Rechnern, sondern vollkommen dezentral.
Die Entscheidung in dem Präzedenzfall kommt sowohl für die Musikverlage als auch für die Tauschbörsenanbieter überraschend. Beobachter rechnen nun damit, dass Gespräche zwischen beiden Seiten über eine Lizenzierung größere Chancen haben werden. Die Musikindustrie hatte derartige Avancen der Internet-Unternehmen bisher kategorisch abgelehnt.
Nachdem verschärfte gesetzliche Regelungen genauso wie ein Erfolg kommerzieller Musikdienste noch einige Zeit auf sich warten lassen, wollen Universal, BMG, EMI, Sony und andere zunächst die P2P-Nutzer selbst ins Visier nehmen. Schließlich habe Richter Wilson ja auch betont, die Anwender könnten selbst entscheiden, ob sie die Tauschbörsen für legale oder für illegale Zwecke nutzen wollten.
Die Los Angeles Times zitiert den Manager eines Musikverlags, der anonym bleiben wollte, mit den Worten: “Eigentlich ist das lächerlich, aber wir haben einfach zu wenig Möglichkeiten.” Der Internet-Serviceprovider Verizon ist bereits dazu verurteilt worden, dem amerikanischen Musik-Branchenverband RIAA die Identität zweier Kunden preiszugeben, weil sie P2P-Dienste genutzt haben sollen.
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