Der Bundestag hat das “Urheberrecht in der Informationsgesellschaft” nun doch neu geregelt und damit eine Richtlinie der EU in bundesdeutsches Recht umgesetzt. Die deutschen Phonoverbände sowie die Verwertungsgesellschaft Gema applaudieren dem verspäteten Beschluss – die Verbraucher haben dafür das Nachsehen.
Denn de facto wird die Anfertigung einer Privatkopie damit unmöglich gemacht. Kopien von Musik-CDs sind zwar weiterhin für den privaten Gebrauch zulässig, wer aber die digitale Sicherung von kopiergeschützen Inhalten umgeht, macht sich in Zukunft strafbar, auch wenn er nicht aus kommerziellem Interesse handelt.
Die Musikverlage und ihre Verbände verweisen deshalb gerne darauf, dass für die Privatkopie ja auch Magnetbandcassetten verwendet werden könnten. Hier spielt der Kopierschutz naturgemäß keine Rolle.
Die Verbände gehen sogar noch weiter und fordern jetzt von der Bundesregierung, die für Privatkopien pauschal erhobenen Abgaben anzuheben, um eine “angemessene Vergütung” sicherzustellen. Kopien aus illegalen Quellen sollen diesen Vorstellungen zufolge verboten werden.
silicon meint: So lange nicht ein völlig unknackbarer Kopierschutz erfunden ist, so lange wird die Musikindustrie ihre Umsätze im klassischen Geschäft auch mit politischem Flankenschutz nicht mehr auf die Beine bringen. Denn übersehen wird meist, dass bislang nicht eine schlechtere Qualität oder die Kosten einer Vervielfältigung den Raubkopierern Einhalt geboten haben – sondern allein das Problem der Distribution. Und das ist mit dem Internet erst einmal gelöst. Über die zweifelhaften Abgaben auf CD-Brenner, Scanner, Drucker und ganze PCs werden sich wohl die Verbraucher, leider Gottes, am allerwenigsten echauffieren.
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