Im Windows-Streit um Markenrechte zwischen Microsoft und dem Softwarehersteller Lindows hat das zuständige US-Bezirksgericht in Seattle weitere Beweismittel angefordert. Die Richter folgen damit den Anträgen von Lindows, die Prozessunterlagen aus einem Rechtsstreit zwischen Apple und Microsoft Anfang der 90er Jahre heranzuziehen.
Damals hatte Apple seinerseits seinen Konkurrenten verklagt, weil es seine Ansprüche auf den Markennamen Windows verletzt sah. Apple scheiterte schließlich, weil Microsoft belegen konnte, dass überlappende Fenster sowie Buttons und Menüleisten auf grafischen Benutzeroberflächen bereits zuvor von anderen Softwareherstellern verwendet wurden – das Windows-Konzept also Allgemeingut ist.
Mit einer Klage, den Firmennamen ‘Lindows’ für unzulässig zu erklären, war Microsoft im vergangenen Mai allerdings ebenfalls gescheitert. Der Begriff sei schon vor Einführung des ersten Windows-Betriebssystems 1983 in der Branche verwendet worden, hieß es in der Urteilsbegründung. Nun ist Lindows seinerseits vor Gericht gezogen, um die Markenrechte an ‘Windows’ überprüfen zu lassen.
Eine Niederlage wäre ein empflindlicher Rückschlag für den Konzern aus Redmond, der ‘Windows’ über 20 Jahre hinweg mit enormem Marketingaufwand zu einer der weltweit bekanntesten Marken aufgebaut hat. Um die umfangreichen Unterlagen zu prüfen, hat das Gericht in Seattle die anstehende Anhörung, die für April geplant war, nun bis Anfang Dezember aufgeschoben.
Lindows-CEO Michael Robertson gibt sich in einer Stellungnahme zuversichtlich, dass die angeforderten Unterlagen belegen könnten, dass es sich bei ‘Windows’ um einen generischen Begriff handele, der von keinem Unternehmen allein beansprucht werden könne.
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