Deutsche Behörden können auch weiterhin damit rechnen, dass eine angeordnete Sperrung von Internetsites mit strafbaren Inhalten auch vor Gericht bestand hat. Das Oberverwaltungsgericht Münster (OVG) hat die Klagen mehrerer Internet-Serviceprovider (ISP) zurückgewiesen, die einer Verfügung der Bezirksregierung Düsseldorf nicht nachkommen wollten.
Die Kläger argumentierten, sie könnten zwar die IP-Adressen der Sites mit rechtsradikalen Inhalten sperren. Das aber sei so aufwändig, dass es ihnen nicht zuzumuten sei. Außerdem sei der schleichende Einzug der Zensur zu fürchten. Insgesamt rund 70 Anbieter in Nordrhein-Westfalen waren von der Aufforderung betroffen.
Die Entscheidung in der Hauptsache steht noch aus. Allerdings merkte das OVG an, die Anordnung berufe sich korrekterweise auf den Mediendienste-Staatsvertrag. Außerdem stellte das Gericht fest, dass es sich um “strafbare und unzulässige Inhalte” der Website-Betreiber gehandelt habe.
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