Deutsche Behörden können auch weiterhin damit rechnen, dass eine angeordnete Sperrung von Internetsites mit strafbaren Inhalten auch vor Gericht bestand hat. Das Oberverwaltungsgericht Münster (OVG) hat die Klagen mehrerer Internet-Serviceprovider (ISP) zurückgewiesen, die einer Verfügung der Bezirksregierung Düsseldorf nicht nachkommen wollten.
Die Kläger argumentierten, sie könnten zwar die IP-Adressen der Sites mit rechtsradikalen Inhalten sperren. Das aber sei so aufwändig, dass es ihnen nicht zuzumuten sei. Außerdem sei der schleichende Einzug der Zensur zu fürchten. Insgesamt rund 70 Anbieter in Nordrhein-Westfalen waren von der Aufforderung betroffen.
Die Entscheidung in der Hauptsache steht noch aus. Allerdings merkte das OVG an, die Anordnung berufe sich korrekterweise auf den Mediendienste-Staatsvertrag. Außerdem stellte das Gericht fest, dass es sich um “strafbare und unzulässige Inhalte” der Website-Betreiber gehandelt habe.
Application Portfolio Management (APM) verspricht Transparenz, mehr IT-Leistung und Effizienz – theoretisch.
Im Berichtszeitraum Mitte 2023 bis Mitte 2024 wurden täglich durchschnittlich 309.000 neue Schadprogramm-Varianten bekannt.
KI kommt in der Cybersicherheit zum Einsatz, etwa um Abweichungen im Netzwerkverkehr zu identifizieren. Ist…
Ungepatchte und veraltetete Maschinen-Software ist ein beliebtes Einfallstor für Hacker, warnt Nils Ullmann von Zscaler…
Die Auswahl einer Lösung sollte anhand von echten Leistungsindikatoren erfolgen, um echte KI von Behauptungen…
Interdisziplinäres Lenkungsgremium mit Experten aus den Bereichen IT, Medizin, Pflege und Verwaltung sorgt für die…