Der Softwareriese Microsoft hat sich mit einem weiteren seiner Kläger, dem US-Bundesstaat Montana, auf einen Vergleich geeinigt. Zwei weitere Gegner im Streit um den Missbrauch des Microsoft-Monopols zeigen sich dagegen wenig kompromissbereit: Die Generalstaatsanwälte von Massachussetts und West Virginia fechten den Vergleich des US-Justizministeriums mit dem Konzern jetzt an.
In Montana wird Microsoft dem Vergleich zufolge Gutscheine im Gesamtwert von maximal 12,3 Millionen Dollar an die Verbraucher ausgeben. Damit sollen Schäden durch überhöhte Preise für Softwareprodukte zwischen 1998 und 2002 ausgeglichen werden. Die Vereinbarung orientiert sich stark an den bisher erzielten Vergleichsvereinbarungen in Kalifornien und Florida, wenngleich dort ungleich höhere Schadenssummen festgestellt wurden.
Microsoft beendet damit die gerichtliche Auseinandersetzung, die mit Sammelklage vor über drei Jahren begonnen hatte. Die Justiz in Massachussetts und West Virginia hält dagegen den getroffenen Vergleich zwischen dem US-Justizministerium, einer Gruppe von Bundesstaaten und Microsoft für ungeeignet, den Kartellmissbrauch des Unternehmens zu stoppen.
In einem 76-seitigen Revisionsantrag schreiben die Generalstaatsanwälte, es reiche “eben nicht aus, einem Straffälligen zu sagen, dass er mit seinen Tun aufhören soll. Das ist keine angemessene Strafe”.
Microsoft hatte sich bereit erklärt, PC-Herstellern größere Freiheiten bei der Vorkonfigurierung ihrer Geräte zu gewähren, damit sie auch Software von konkurrierenden Herstellern auf der Windows-Plattform installieren können. Erklärtes Ziel der Konzernzentrale in Redmond ist es, alle Kartellstreitigkeiten so schnell wie möglich vom Tisch zu bekommen. Allerdings ist der Streit um einen Missbrauch der Vormachtstellung auch in der EU noch nicht ausgestanden.
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