Log-Files über den Datenverkehr auf einer Website haben für die Abrechnung von Dienstleistungen vor Gericht keinen Bestand. Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat die Klage eines Internet-Serviceproviders (ISP) zurückgewiesen, der eine Forderung über 14 145 Euro gegen einen seiner Kunden mit den entsprechenden Daten durchsetzen wollte.
Dem Vertrag zufolge waren dem Kunden 2 GByte Traffic monatlich ohne Aufpreis zugestanden worden. Jedes MByte darüber hinaus sollte dann aber mit 6 Eurocent berechnet werden. Nach erheblichem Datenverkehr auf der Site kam nach Darstellung des Providers der hohe Rechnungsbetrag zustande, den der Kunde nicht zahlen wollte.
Die Richter sahen in den vorgelegten Logfiles keinen sicheren Beleg für die erbrachte Leistung. Weil das Internet ein “relativ junges Geschäftsfeld in einer komplexen technischen Umgebung” darstelle, gebe es für Erfassung, Messung und Aufzeichnung des Datenverkehrs offensichtlich noch keine bewährten technischen Standards, so das Gericht.
Der Provider müsse deshalb auch beweisen, dass die aufgezeichneten Protokolle fehlerfrei sind. Das sei aber nicht geschehen. Die betroffenen Unternehmen werden nun wohl größere Anstrengungen daran setzen, einheitliche Logging-Verfahren einzuführen, die auch vor Gericht anerkannt werden.
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