Mit einem Ablass seitens der Marktforscher und Unternehmensberater können die Mobilfunkunternehmen Deutschlands in diesem Jahr rechnen. Der Jahresbericht der Branche, in dem die Erfüllung einer freiwilligen Selbstkontrolle in Fragen der Standortregulierung, Informationspflicht und Technikentwicklung dargelegt wird, habe ein hohes Maß an bereits erfüllten Verpflichtungen aufgewiesen. Zumindest Wirtschafts- und Arbeitsminister Wolfgang Clement zeigt sich von dem 120 Seiten umfassenden Werk beeindruckt. Will er doch offenbar die Industrie nicht zu sehr überfordern.
Mit diesen Selbstverpflichtungen, so hofft die Branche, lasse sich dauerhaft der Dschungel von Bestimmungen und Überbürokratisierung in diesem regulierungsbedürftigen Bereich etwas lichten. Eine Großbaustelle sind demnach weiterhin die Zuständigkeiten: Hier schieben sich Mobilfunker und die Länder und Gemeinden die Zuständigkeiten und vor allem die Kosten und Pflichten gegenseitig zu. Die Gutachter waren dabei sowohl auf Seiten der Mobilfunkunternehmen wie auch auf Seiten der Kommunen auf schlechte Information bezüglich Bestimmungen und aktuellen Empfehlungen gestoßen und empfehlen beiden Seiten, sich gründlicher zu informieren und die Mitarbeiter in diesen Fragen fit zu machen.
Aber bei der Standortsuche für Mobilfunkbasisstationen bescheinigen die Gutachter den Mobilfunkbetreibern und Kommunen ein hohes Maß an Kooperations- und Konsensbereitschaft. “Es ist erfreulich, dass sich die Zusammenarbeit von Netzbetreibern und Kommunen weiterhin positiv entwickelt hat und so unnötige Standortkonflikte vermieden werden konnten”, sagte Clement. Nach wie vor bleibe es jedoch noch zu oft dem Zufall überlassen, wie die Bürgerinnen und Bürger über die Standortauswahl für Mobilfunkstationen informiert würden, so die Gutachter. Dies sind: das Beratungsunternehmen B.A.U.M. Consult und das Deutschen Institut für Urbanistik.
Clement hebt den Zeigefinger: “Im Interesse aller Beteiligten sollten die Standortauswahlverfahren so transparent, praktikabel und unbürokratisch wie möglich sein. Deshalb würde ich es begrüßen, wenn sie sich auf Verfahrensabläufe einigen könnten, die dann von allen Gemeinden angewendet werden könnten. Diese könnten insbesondere kleineren Gemeinden Hilfestellung leisten.”
Laut dem Bericht hätten die Mobilfunkbetreiber die Verbraucher tatsächlich, wie versprochen, besser über die Strahlungswerte der Handys informiert – grundsätzlich, aber auch nicht mehr. Kein Unternehmen tat hier des Guten zuviel, so die Berater. So sei entsprechendes Informationsmaterial in den Verkaufsstellen kaum verfügbar, oder – wieder schlechte Kommunikation bei den Kommunikationsunternehmen – das Verkaufspersonal sei nicht informiert. Die Betreiber haben hier ganz unverbindlich Nachbesserung zugesagt. Und die Gutachter versprechen, beim nächsten Jahresbericht die aktuellen Kritikpunkte besonders gründlich zu betrachten.
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