Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt hat für Ihren Gesetzentwurf zur Einführung einer ‘elektronischen Gesundheitskarte’ Rückendeckung vom Bundesdatenschutzbeauftragten bekommen. In einer gemeinsamen Erklärung stellt Joachim Jacob fest, die “freie und unbeeinflusste Entscheidung der Patienten über den Einsatz der Karte und die Verwendung ihrer darauf gespeicherten medizinischen Daten, also der Grundsatz der Freiwilligkeit”, sei im Entwurf der Ministerin sichergestellt. Das sei auch eines seiner Hauptanliegen während der Beratungen gewesen.
Auf der Chipkarte sollen Schmidts Plänen zufolge Informationen über Erkrankungen, Behandlungen und insbesondere die bisherige Medikation vermerkt werden. So könnten die Ärzte in Zukunft überflüssige und teure Doppelbehandlungen vermeiden und Komplikationen durch Wechselwirkungen verschiedener Medikamente ausschließen.
Auf die Daten sollen aber ausschließlich Ärzte und Apotheker zugreifen können, die dafür einen “elektronischen Heilberufsausweis” verwenden müssen. So sei etwa der Missbrauch von Krankheitsdaten durch Arbeitgeber oder Versicherungen auszuschließen, meint der Datenschutzbeauftragte. Der Patient bleibe weiter “Herr seiner Daten”. Ein Missbrauch von Daten der Gesundheitskarte soll mit besondern Strafvorschriften geahndet werden. “Die Sorge, die Gesundheitskarte schaffe den gläsernen Patienten, ist daher unbegründet”, so Jacob.
So gestärkt kann Ministerin Schmidt die Kritiker, namentlich die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung und ihre derzeit laufende Anzeigenkampagne, zurechtweisen: “Ich halte es für höchst unmoralisch und unverantwortlich, mit falschen Argumenten bei den Patienten Angst zu schüren, denn allein die Patientinnen und Patienten besitzen über diese Dokumentation die Verfügungsgewalt. Sie entscheiden darüber, ob sie Gesundheitsdaten mittels der Gesundheitskarte verfügbar machen wollen.” “Oder nicht”, möchte der nun doch verunsicherte Patient gerne anfügen.
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