In aller Regel hat die Deutsche Telekom nicht die beste Presse, nicht immer zu unrecht. Nun aber regt sich angesichts folgender Nachricht ein Gefühl von Mitleid für Telekom-Chef Kai-Uwe Ricke: Er soll für seine Telefonhäuschen künftig Fremdenverkehrsabgaben zahlen, obwohl er wegen der vielen Handys schon längst kein Geld mehr damit verdient. So will es aber das Oberverwaltungsgericht Koblenz, das mit einem jetzt veröffentlichten Urteil der Verbandsgemeindeverwaltung Linz am Rhein recht gibt.
Die Kommune hatte die Telekom aufgefordert mitzuteilen, wie viel Umsatz sie mit Touristen macht, die Telefonzellen auf Gemeindegebiet nutzen. Die Telekom hielt das Ansinnen wohl für unverfroren und weigerte sich. Der Gemeinderat, um Selbsthilfe nicht verlegen, schätze den Fremdenverkehrsbeitrag auf 5 Prozent und schrieb sich das in sein Gemeindeblatt.
Das Gericht hält den Anteil von 5 Prozent zwar für zu hoch gegriffen, gab den Klägern aus Linz aber trotzdem Recht. Denn wie andere Unternehmen auch profitiere die Telekom vom örtlichen Tourismus. Und den soll die Gemeinde mit Hilfe des Telekom-Obolus weiterhin fördern dürfen. Wie nun der tatsächliche Anteil von Urlauber-Telefonaten aus Linzer Telefonhäuschen ermittelt werden soll, weiß noch keiner der Beteiligten.
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