Die amerikanischen Strafverfolgungsbehörden können sich bei der Suche nach Kriminellen im Internet in Zukunft wohl auch der Hilfe von Trojanern und Viren bedienen. Ein Bundesberufungsgericht in Virginia hat jetzt eine Entscheidung der Vorinstanz zurückgewiesen, wonach Erkenntnisse über einen Anbieter von pädophilen Inhalten nicht verwertet werden dürften.
Im vorliegenden Fall hatte ein privater Hacker eine Bild-Datei in eine Kinderporno-Newsgroup hochgeladen, die mit einem Virus präpariert war. Dieser machte es möglich, die anschließenden Download-Vorgänge nachzuvollziehen. Seine Erkenntnisse stellte der Hacker dann den Ermittlungsbehörden zur Verfügung.
Ob die Belege für solche strafbaren Handlungen vor Gericht Bestand haben werden, muss sich erst noch zeigen. Denn immerhin, so das Gericht, bestehe die Gefahr, dass auf derart gehackten Rechnern das belastende Material erst durch den Hacker deponiert werde. Außerdem ist es nach US-Gesetzen verboten, Nachforschungen ohne konkreten Anfangsverdacht zu betreiben. Den Anfangsverdacht lieferte nun der Hacker, weitere Ermittlungen in dem Fall konnten diesen Verdacht belegen.
Die Ermittler hätten damit “am Rande der Legalität” gehandelt, so die Berufungsrichter. Sie dürften aber selbst nicht mit Viren operieren und auch keine Privatpersonen dazu anstiften, entsprechende Hinweise zu sammeln, um sie der Polizei zu übergeben.
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