Die Auslagerung von Kundendaten an Call Center birgt rechtliche Risiken: Verstößt der externe Dienstleister nämlich gegen Datenschutz-Bestimmungen, haftet dafür auch der Auftraggeber, dem die Kundendaten gehören. Deshalb sollten sich die Auftraggeber unbedingt das Entscheidungsrecht über die Nutzung der Daten vorbehalten, empfiehlt der Münchner Rechtsanwalt Klaus Taraschka von der Kanzlei Lovells. Da der Schutz und die Sicherheit von Daten immer mehr an Bedeutung gewinnen, sollten auslagernde Unternehmen sich unbedingt über die rechtliche Seite im Klaren sein.
Bei Datenschutzverstößen können die Unternehmen auf bis zu 250.000 Euro Schadenersatz verklagt werden, warnt Taraschka. Um die Sicherheit und den Schutz der Daten zu garantieren, sollten Call Center einige Anforderungen unbedingt erfüllen. In erster Linie sollten die Mitarbeiter des Call Centers beispielsweise dazu verpflichtet sein, Kundendaten nur zu dem vorher festgelegten Zweck zu verwenden.
Außerdem sollte das Call Center alle technischen und organisatorischen Maßnahmen getroffen haben, um die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen zu gewährleisten – welche Maßnahmen das sind, hänge allerdings vom Einzelfall ab, so Taraschka. In jedem Fall sollten die Geschäftsprozesse aber vor allem transparent sein.
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