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T-Online darf Overture nicht einfach abschieben

T-Online muss die verstoßene Suchmaschine von Overture wieder eingliedern. Der
US-Internet-Dienstleister Overture Services Inc. wollte sich nicht widerstandslos abschieben lassen
und hatte eine einstweilige Verfügung gegen den rosa Riesen angestrebt. Das Argument: T-Online
habe mit dem jüngsten Wechsel seines Suchmaschinen-Anbieters gegen vertragliche Vereinbarungen
verstoßen. Dem Antrag von Overture hat jetzt ein Gericht in Frankfurt stattgegeben.
Die Telekom-Tochter hatte vergangenen Monat die Suchergebnisse von Overture kurzerhand
durch die von Google auf ihrem Portal ersetzt. Den Wechsel zu Google begründete T-Online mit der
Übernahme von Overture durch Yahoo, den das Unternehmen als seinen größten Konkurrenten
ansieht. Laut Gerichtsbeschluss muss der Vorgang nun wieder rückgängig gemacht werden.

Overture wurde bis dato bei mehreren großen Portalen als Suchmaschinen eingesetzt, darunter
auch MSN, AOL, Altavista, Lycos und GMX. Die Übernahme von Overture durch Yahoo brachte die
Branche allerdings aus dem Gleichgewicht und Firmen wie T-Online und Microsoft dazu, ihre
Vertragsverpflichtungen neu zu überdenken.

Silicon-Redaktion

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