Die Deutsche Telekom ist zwei von drei Ermittlungsverfahren rund um ihre Aktie wieder los. Die Staatsanwaltschaft Bonn stellte ihre Nachforschungen wegen vermeintlich falscher Angaben in Bilanzen und Börsenprospekten ein. Dagegen wird wegen der geringeren Bewertung des Telekom-Immobilienvermögens weiter ermittelt.
Mehrere Tausend Kleinanleger, die die Telekom auf Rückerstattung ihres Aktienkaufpreises von 63,50 Euro verklagen, hatten auf Belege für schuldhaft falsche Angaben des Konzerns gehofft. Die Staatsanwaltschaft prüfte die Eröffnungsbilanz aus dem Jahr 1995 und kam zu dem Schluss, dass das technische Anlagevermögen korrekt bewertet wurde. Auch die Risiken bei der Übernahme des britischen Mobilfunkers One2One seien richtig eingeschätzt worden. Daher könne man der Telekom nicht vorwerfen, sie habe die Anleger mit ihrem Börsenprospekt im Jahr 2000 wissentlich getäuscht.
Jetzt muss sich Telekom-Chef Kai-Uwe Ricke aber möglicherweise noch mit der Abwertung des Immobilienbestands Anfang 2001 befassen. Damals war der Gesamtwert um 2,5 Milliarden Euro heruntergestuft worden, weil die Telekom ihre Bewertungsmethode geändert hatte. Die Anleger vermuten dagegen, dass der Unternehmenswert der Telekom beim Börsengang künstlich hochgehalten wurde, um bessere Kurse zu garantieren und so mehr Geld in die Telekom-Kassen zu spülen.
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