Das lange Tauziehen um eine Urheberrechtsabgabe für DVD-Brenner hat ein Ende. Der Branchenverband Bitkom und die Zentralstelle für private Überspielungsrechte (ZPÜ) haben sich auf eine Pauschale von 9,21 Euro für jedes verkaufte Gerät verständigt. Sie soll von denjenigen Unternehmen abgeführt werden, die DVD-Brenner herstellen oder importieren. Diese Bestimmungen gelten rückwirkend ab dem Jahresbeginn.
Die Urheberrechtsabgabe soll Einnahmeverluste von Künstlern ausgleichen, die durch das Anfertigen von – legalen – Kopien zur privaten Verwendung entstehen. Ähnliche Vereinbarungen wurden bereits für Kassettenrekorder, Kopierer und CD-Brenner getroffen.
Mit dem Kompromiss wurden monatelange Verhandlungen beendet. Ursprünglich wollte die ZPÜ allerdings wesentlich mehr erreichen. Vor allem sollten auch für die im vergangenem Jahr verkauften Geräte noch nachträgliche Gebühren erhoben werden. Außerdem hätte die ZPÜ auch gleich eine Abgabe auf DVD-Rohlinge vereinbart.
Dafür aber erklärte sich Bitkom nicht zuständig. Bitkom-Geschäftsführer Bernhard Rohleder interpretiert den Abschluss als Zeichen guten Willens, auch bei neuen Geräten Lösungen für die urheberrechtliche Vergütung zu finden. Auch bringe der Vertrag Planungssicherheit für die Gerätehersteller. Der Vertrag gilt bis Ende kommenden Jahres und verlängert sich jeweils um ein Jahr, wenn er nicht von einer der Parteien drei Monate vor Ablauf gekündigt wird.
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