Wie gefährlich fremde, böswillige Zugriffe auf den eigenen Computer sind, musste ein Mann aus England erfahren. Weil sich ein Trojaner auf seinem Rechner eingenistet hatte, saß er im Gefängnis. Die Malware hatte die Startseite seines Browsers abgeändert und kinderpornografische Bilder auf der Festplatte abgelegt.
Als einer der ersten Beschuldigten hat sich Julian Green nun erfolgreich gegen die Anklage gewehrt, pädophile Inhalte zu sammeln und zu tauschen. Green konnte nachweisen, dass Hacker den Trojaner auf seinem Rechner platziert hatten.
Wie die New York Times berichtet, werden immer häufiger Menschen aufgrund kinderpornografischer Daten auf ihrem Rechner beschuldigt und angeklagt. Selten stellt sich wie im Fall Green heraus, dass der Vorwurf nicht zutrifft. “Es kann jeden treffen, weil man der Verteidigung meist nicht glaubt”, sagte Mark Rasch, ehemaliger Bundesstaatsanwalt mit dem Spezialgebiet Computer-Kriminalität.
In der Tat sind die Ermittlungen schwierig zu führen. Denn so leicht man einen Unschuldigen anklagen kann, kann sich ein Schuldiger herausreden mit dem Argument, Fremde hätten sich seinen Rechner zu eigen gemacht oder wollten ihm, dem Anwender, etwas Böses.
“Nur wenn nachgewiesen werden kann, dass es sich wirklich um Malware handelt und auch sonst in dem Umfeld des Angeklagten nichts auf einen Hang zur Pornografie hindeutet, dann kann möglicherweise ein für den Angeklagten positives Urteil heraus kommen”, erklärte Greens Anwalt Chris Bittlestone die Beweisnot. So war es auch bei seinem Mandaten. Computerspezialisten hatten herausgefunden, dass eine weit verbreitete Anwendung auf dem Rechner installiert war, die selbstständig Daten herunterlud.
Heimanwender haben mit einer solchen Anschuldigung schon schwer genug zu kämpfen. Es kann aber auch Mitarbeitern in Unternehmen passieren, deren Rechner infiziert wurde. Dann ist meist auch noch der Job weg.
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