Auch in der EU werden die Schlupflöcher für illegale Tauschbörsengeschäfte immer enger. Nach dem EU-Entwurf über das Urheberrecht in der Informationsgesellschaft ist das Umgehen eines Kopierschutzes bei Musik- und Film-Titeln grundsätzlich verboten. Weiterhin sollen Eigentümer und Vermarkter von urheberrechtlich geschützten Inhalten weitgehende Auskunftsrechte über die Nutzer von Tauschbörsen erhalten.
Nach der deutschen Version des “Digital Millennium Copyright Act” wird die Verbreitung von “illegalen technischen Hilfsmitteln”, die dazu geeignet sind, Kopierschutzmaßnahmen zu umgehen, sogar unter Strafe gestellt. Lediglich Sicherheitskopien von Software sind erlaubt, auch wenn das Produkt einen Kopierschutz besitzt. Ansonsten gilt: Nur wenn die Vervielfältigung ohne das Umgehen technischer Schutzmaßnahmen möglich ist, wird sie von den Schrankenregelungen erfasst und damit legal, so heißt es.
Bereits jetzt formiert sich aber eine Widerstandsbewegung gegen dieses sogenannte “Intellectual Property Enforcement”. Derzeit unterstützen immerhin 39 Bürgerrechts- und Datenschutzgruppen weltweit den Protest gegen das Gesetz. Sie befürchten vor allem, dass die Direktive durch die Musikindustrie ähnlich missbraucht werden könnte, wie der amerikanische Digital Millennium Copyright Act (DMCA). Er brachte jetzt bereits Tausende Tauschbörsennutzer unter Strafandrohung vors Gericht.
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