Zwischen den USA und Europa bahnt sich ein erneuter Streit um die Übermittlung von Flugpassagierdaten an. Datenschutzbehörden in zahlreichen EU-Mitgliedsländern haben Widerstand angekündigt und wollen auch nach Auslaufen eines Moratoriums Mitte September nicht alle geforderten Angaben an die amerikanische Heimatschutzbehörde übermitteln.
Den Fluggesellschaften und ihren Passagieren könne nicht zugemutet werden, sich gemessen an europäischen Datenschutzbestimmungen rechtswidrig zu verhalten und eine Verletzung ihrer Grundrechte hinzunehmen. Im Zuge der Terrorismusbekämpfung seit den Anschlägen vor zwei Jahren fordern die US-Behörden nicht nur Name, Geburtsdatum, Anschrift und Telefonnummer sondern auch 40 weitere Angaben zum Passagier – und zwar vor dem Start des Flugs Richtung USA. Die Amerikaner wollen die so gewonnenen Datensätze mindestens sieben Jahre lang aufbewahren und für jeden Passagier eine Buchungshistorie anlegen, mit der sich sämtliche Flugbewegungen bis zu 15 Jahre zurückverfolgen lassen sollen.
Allein das widerspricht den Datenschutzbestimmungen der Europäischen Union sowie der Gesetzgebung in den meisten ihrer Mitgliedsstaaten. Die österreichische Datenschutzkommission kündigte nun an, sie werde die Entwicklung eines Softwarefilters in Auftrag geben, sodass die US-Behörden nur auf diejenigen Daten zugreifen können, mit deren Herausgabe die Europäer nicht gegen ihre eigenen Gesetze verstoßen. Washington hat allerdings schon offen mit Geldstrafen und dem Entzug von Landegenehmigungen gedroht, sollten die Daten nicht wie gefordert bereitgestellt werden.
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