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Suchmaschinenbetreiber verfangen sich in der eigenen Werbestrategie

Die Betreiber von Suchmaschinen könnten sich bald einer wahren Klageflut ausgesetzt sehen. Ihre ‘Paid-Listing’-Services, bei denen auf bestimmte Suchbegriffe thematisch abgestimmte Online-Banner aktiviert werden, haben so großen Erfolg, dass sich die ersten Frustrationen bei den Werbekunden abzeichnen. Das Erscheinen mehrerer, eventuell sogar konkurrierender Marken-Werbungen könnte schon bald die Anwaltsarmeen in Bewegung setzen. Darauf weisen jetzt die ersten Rechtsexperten in den USA hin.
Dabei, so berichtet Reuters, sei gar nicht so entscheidend, welche oder wie viele Markenwerbungen beispielsweise bei der Eingabe des Suchbegriffs ‘Laufschuhe’ locken. Allein die Tatsache, dass sich Paid Listings nach relativ kurzer Zeit schon soweit etabliert haben, dass keine Exklusiv-Ansprüche seitens der Werbekunden mehr gestellt werden können und auf einer Suchseite für ‘Laufschuhe’ oder sogar ‘Nike Laufschuhe’ eben die freien Kräfte des Marktes in Form mehrerer verschiedener Sportschuh-Banner walten, erregt dem Bericht zufolge die ersten schweren Ärgernisse und dezimiert auf beiden Seiten schließlich den Gewinn.

“Offenbar ermöglichen dadurch Google und Overture eines der schwerwiegendsten Szenarien für Schutzmarken-Verletzung die jemals angerichtet wurden”, sagt Jeffrey Rohrs, Stratege bei Optiem, einer Agentur für digitale Werbung und ehemaliger praktizierender Anwalt für den Bereich ‘Geistiges Eigentum’.

Und er bringt einen noch weiter gehenden Fall aufs Tablett: Das Online-Auktionshaus Ebay habe sich bei Google darüber beschwert, dass der Suchmaschinenbetreiber für die Banner von Drittanbietern Geld eintreibe, die auf die Suche nach dem Begriff ‘Ebay’ oder Varianten hiervon angezeigt würden. Rohrs sieht hier große und entscheidende Prozesse heraufdämmern, die die Online-Werbewirtschaft nachhaltig verändern dürften. Er sagt: “Hier hat Google einen gefährlichen Präzedenzfall geschaffen.” Er erwartet weitergehende Regelungen bis hin dazu, dass Google selbst die eigenen Bestimmungen außergerichtlich anpassen könnte. Wendy Seltzer, im Rechtsanwaltsstab der Electronic Frontier Foundation tätig, sieht dies alles gelassen und sagt: “Jeder muss anderer Leute Marken irgendwie benutzen.”

Silicon-Redaktion

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