Unternehmen in den USA müssen es dulden, dass Konkurrenten ihre Webseiten auf dem PC von Internetnutzern mit Gegenwerbung überlagern. Mit einem entsprechenden Urteil hat ein Bezirksgericht in Alexandria, Virginia, jetzt womöglich einen Präzedenzfall zumindest für die Vereinigten Staaten geschaffen.
Zur Verhandlung stand ein Rechtsstreit zwischen dem Transport und Lagerunternehmen U-Haul und dem Online-Werbedienstleister When-U. Das Softwareunternehmen hatte einen Werbe-Trojaner von ‘Save Now’ dazu verwendet, gezielt Werbung einzuspielen, sobald die Website von U-Haul aufgerufen wird. Sollte die Rechtsprechung bestand haben, könnte beispielsweise ein Internet-Kunde von Amazon in Zukunft immer dann ein gesondertes Werbe-Fenster präsentiert bekommen, sobald sein ausgewähltes Buch von der Konkurrenz günstiger angeboten wird.
Weder Marken- noch Urheberrechte würden mit der automatischen Einblendung verletzt, so das Gericht. Der Verbraucher müsse nicht vor solchen Kampagnen geschützt werden, immerhin könne jeder den Trojaner auf seinem PC deaktivieren, so die Urteilsbegründung.
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