Fahnder der Schweizer Polizei nutzen jetzt auch Trojaner, um Straftaten aufzuklären. Nach einer zweijährigen Testphase haben die Ermittlungsbehörden nun auch erstmals Ergebnisse ihrer Nachforschungen als Beweise in einem Strafverfahren vorgelegt. Wie die Neue Zürcher Zeitung berichtet, wurde dabei der gesamte Mail-Verkehr eines Verdächtigen überwacht. Über den Trojaner konnten die Ermittler aber auch direkt auf den PC zugreifen.
Noch ist allerdings unklar, ob die so erbrachten Beweise auch tatsächlich von eidgenössischen Gerichten zugelassen und anerkannt werden, also ‘gerichtsverwertbar’ sind. Denn gesetzliche Grundlagen, ähnlich denen für den ‘großen Lauschangriff’ in der Bundesrepublik, fehlen bisher – nicht nur in der Schweiz.
Datenschützer warnen, die Behörden würden die Frage derzeit absichtlich nicht zur Sprache bringen, um ein drohendes Verbot der Nachforschungen in der Privat-IT zu vermeiden. Darüber hinaus ist derzeit ungeklärt, ob Gerichte und Gutachter echte von manipulierten ‘Beweisen’ tatsächlich unterscheiden können und nicht Unschuldige aufgrund untergeschobener Mails oder anderer Inhalte auf ihrem PC verurteilt werden.
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