Mit jahrelanger Verzögerung kommt der Online-Handel mit digitaler Musik allmählich in Schwung, da tauchen schon wieder neue Probleme auf. Denn die rechtmäßigen Besitzer digitaler Kopien könnten ihre Waren auch wieder weiterverkaufen wollen, ‘Second Hand’ quasi. Darauf sind aber offenbar weder Juristen noch Techniker eingerichtet. Erst wurde auf der Auktions-Plattform Ebay das Angebot eines Musikstücks von Apples iTunes Music Store vom Betreiber gelöscht. Jetzt hat auch Apple selbst den Weiterverkauf seiner digitalen Ware für “nicht praktikabel” erklärt.
Die Frage nach dem Weiterverkauf hatte erst die Auktion des amerikanischen Webentwicklers George Hotelling aufgeworfen. Er will Ebay weiterhin dazu bewegen, die Datei von iTunes versteigern zu dürfen. Ebay selbst schließt jedoch Waren vom Handel aus, die ausschließlich digital weitergegeben werden können. Hotelling argumentiert, dass auch bei Ebay niemand Einwände erheben könnte, wenn er die Datei auf eine CD brennt und diese zum Kauf anbietet. Nötigenfalls, so Hotelling, werde er dem Käufer seiner Musikdatei eben die Login/Passwort-Kombination für seinen iTunes-Account geben müssen, damit dieser die Ware nutzen kann. Eigentlicher Beweggrund des Webentwicklers dürfte allerdings sein, die Beteiligten zu einer Klärung der technischen und rechtlichen Fragen zu zwingen.
Apples zuständiger Marketing-Chef für Anwendungen und Dienste, Peter Lowe, wollte zwar einräumen, dass ein Weiterverkauf der Inhalte zulässig sei. Trotzdem sei es einfach nicht durchführbar. Nach US-Recht ist der rechtmäßige Besitzer eines Textbands oder einer Musikaufnahme berechtigt, diese “ohne Zustimmung des Urhebers zu verkaufen”. Das amerikanische Bundesamt für Urheberrecht hat allerdings vor kurzem die Auffassung geäußert, dass sich dieses Recht nicht auf digitale Kopien ohne dauerhaften Träger erstrecke.
Das Problem ist für die Beteiligten quasi wie ein Pilz aus dem Boden geschossen. Denn in nur vier Monaten hat Apple mit seinem iTunes-Dienst allein in den USA 10 Millionen Musiktitel zum Stückpreis von 99 US-Cent abgesetzt und damit den ersten kommerziell erfolgreichen Download-Dienst auf die Beine gestellt. Gerade wegen der niedrigen Gebühren habe man nicht an die Weitergabe der erworbenen Rechte und Inhalte gedacht, meint Apples Lowe.
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