Das Europäische Parlament hat die Entscheidung über eine gemeinsame Richtlinie zum Schutz von Urheberrechten auf November vertagt. Auch weil sich der Entwurf teilweise an den umstrittenen ‘Digital Millenium Copyright Act’ anlehnt, sind die Auswirkungen einer solchen Regelung stark umstritten. Aus den unterschiedlichen Positionen wird deutlich, wie unausgegoren ein internationales Urheberrecht noch ist.
Auf der einen Seite hat sich der Internationale Verband der Phonographischen Industrie, IFPI, lautstark zu Wort gemeldet. Die Musikkonzerne verlangen weit schärfere Vorgaben für die Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen, sprich Raubkopien und Online-Tauschbörsen. Der Entwurf will dagegen lediglich eine gemeinsame Basis aus bewährten Reglungen der Mitgliedsländer schaffen, also einen kleinsten gemeinsamen Nenner.
Beobachter weisen aber bereits darauf hin, dass beispielsweise Microsoft kein gesteigertes Interesse an einem starken europäischen Urheberrechtsschutz haben könne. Während der Softwarekonzern Klagen wegen Verletzung von Urheberrechten in seinen Produkten relativ mühelos entledigen konnte, werde die Angelegenheit mit einer europaweiten Klage schon heikler, meint etwa Ross Anderson von der britischen ‘Foundation for Information Policy Research’.
Völlig ungeklärt ist aber auch die Frage nach dem Geltungsbereich von Urheberrechten, so Anderson. Wer beispielsweise eine Musik-CD in den Vereinigten Staaten kauft und diese ein Jahr später in Europa als gebrauchten Artikel weiterverkauft, verletzt das Urheberrecht des Verlags. Würde das auf Basis von vereinheitlichten gesetzlichen Regelungen auch verfolgt, müsste beispielsweise auch der Online-Auktionator Ebay die Versteigerung solcher Artikel unterbinden, um keine Beihilfe zu leisten. Nach derzeitigem Stand ist das aber völlig unpraktikabel.
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