Die deutsche Musikindustrie will das bisher geltende Recht auf private Kopien ihrer Produkte offenbar aushöhlen. Auf einem Symposium des Bundesjustizministeriums zur Novellierung des Urheberrechtsgesetzes stellte der Interessenverband der Phonographischen Industrie IFPI ein Positionspapier vor, in dem die Privatkopie nur noch in einer “ausschließlich analogen Nutzung” vorkommt.
Hintergrund: Seit 1. September ist es in der Bundesrepublik verboten, den Kopierschutz von CDs und DVDs zu umgehen. Das Recht auf eine Sicherungskopie oder einer Kopie zur Verwendung im Auto oder Zweitwohnsitz blieb davon aber unberührt. Die Musikverlage gehen jetzt noch zwei Schritte weiter und stellen Überlegungen an, dass ein Recht auf eine digitale Kopie der erworbenen Inhalte mit einer zusätzlichen Lizenzgebühr weitere Umsätze bringen könnte. Über die technische Umsetzung dieser Vorstellung haben sich die Unternehmen aber offenbar noch keine weiter reichenden Gedanken gemacht.
Die IFPI fordert von der Politik aber auch Gesetzesänderungen, die Internet-Serviceprovider dazu verpflichten würde, wie bereits in den USA die Kundendaten von Nutzern preiszugeben, wenn eine Nutzung von Peer-to-Peer-Plattformen zum Austausch von Raubkopien nachgewiesen werden kann. Die ISPs wären nach den Vorstellungen der Verlage auch dazu verpflichtet, den Austausch von illegal kopierten Inhalten zu unterbinden und bei Unterlassung das Doppelte der bei Urheberrechtsverletzungen üblichen Lizenzgebühr als “Verletzerzuschlag” zu zahlen.
Die IFPI hofft nach eigenen Worten, damit wieder einen “funktionsfähigen Markt” herzustellen. Die Umsätze der Labels sind durch die anhaltende Konsumflaute und – nach Ansicht der Konzerne – auch wegen der Raubkopien drastisch zurückgegangen. Reaktionen auf die verschiedenen Ansinnen der IFPI stehen noch aus. Auch die bisher engsten Verbündeten der Verlage, die Radiosender, dürften aufbegehren. Ihnen will die Musikindustrie in Zukunft einzelne Lizenzen zuweisen und damit bestimmen, was zu hören ist. Bisher haben die Sender völlige Freiheit bei der Musikauswahl und gelten die Nutzung pauschal über die Gema ab.
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