Die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (Reg TP) will die Verbraucher besser vor rechtswidrigen Dialern schützen und hält daher einen zusätzlichen Verbraucherdienst bereit. Auf der Website der RegTP stehe ab sofort eine Datenbank bereit, die sämtliche registrierten Dialer beinhaltet. Diese Datenbank, in der aktuell 4051 solche ‘Selbsteinwähler’ registriert sein sollen, gehe einen entscheidenden Schritt weiter beim Bekämpfen des Missbrauchs von (0)190er/(0)900er Rufnummern für Mehrwertdienste. “Dieses Serviceangebot der Regulierungsbehörde ermöglicht dem Verbraucher, selbst zu überprüfen, ob ein Dialer registriert ist und ob somit überhaupt eine Zahlungsverpflichtung durch die Inanspruchnahme dieses Dialers besteht”, sagte Matthias Kurth, Präsident der RegTP.
“Da unter einer Mehrwertdiensterufnummer in der Regel eine große Anzahl an Dialern betrieben wird, können bei der Datenbankabfrage zusätzlich zu der Rufnummer auch noch die Versionsnummer des Dialerprogramms und dessen Hashwert vom Verbraucher eingegeben werden, um die Suchergebnisse zu optimieren.”
Der Hashwert ist eine Art digitaler Fingerabdruck, der es ermöglicht, eine Datei eindeutig zu kennzeichnen und minimale Veränderungen dieser Datei zu überprüfen. Durch einen Vergleich des Dialer-Hashwerts mit dem Wert, der in der Datenbank der RegTP gespeichert ist, kann jeder Verbraucher feststellen, ob das kleine Wählprogramm – wie gesetzlich vorgeschrieben – registriert ist.
Im Suchergebnis sollen neben der Versionsnummer und dem Hashwert auch beispielsweise ein Adressierungsmerkmal wie die Internet-Adresse, der Dateiname und vor allem der Inhalteanbieter angezeigt werden. Kurth: “Durch die Nennung des Inhalteanbieters wird dem Verbraucher auf einfachstem Weg die Möglichkeit eröffnet, dessen Namen und die ladungsfähige Anschrift zu erfahren. Dies war in der Vergangenheit oftmals sehr schwierig.”
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