Das EU-Parlament hat die Anfang der Woche um den umstrittenen Artikel 3 bereinigte Version der Richtlinie für eine einheitliche Patentierungspolitik in Europa angenommen. Dies sogar in erster Lesung. Patentrechtsexperten der großen Parteiblöcke zeigten sich allesamt recht zufrieden mit dem Abstimmungsergebnis. Der Sitzungsbericht ist bereits veröffentlicht, ebenso die Stellungnahmen der deutschen Abgeordneten.
Damit ist der Weg frei für ein ganz anderes Patentrecht, als es in den USA gilt. Dort sind Software (SW)-Patente seit Jahren Gegenstand von Klagen zwischen konkurrierenden Unternehmen. Die EU-Direktive zum “Schutz computerimplementierter Erfindungen” folgt in der jetzigen Version nicht dem Vorschlag vom Februar, den die EU-Kommission vorgelegt hatte. Er galt als zu missverständlich.
In Online-Foren hatten sich vor allem die Manager mittelständischer Unternehmen und selbständige IT-Profis geäußert und ihre Bedenken gegen eine generelle Patentierbarkeit von Software formuliert. In einigen europäischen Ländern hatte es gar Demonstrationen dagegen gegeben, einige Betreiber hatten ihre Webseiten aus Solidarität mit den Betroffenen gesperrt, um lediglich ein Protestschreiben darstellen zu können. Doch nun waren die umstrittenen Vorschläge der EU-Kommission vom Februar als zu weit reichend abgelehnt.
Der Text geht nun weiter an den EU-Ministerrat. Das Europaparlament hat in dieser Frage nur ein Mitentscheidungsrecht. Ohne seine Zustimmung kann die fragliche Richtlinie aber auch nicht verabschiedet werden. Am Dienstag soll sich ein Ausschuss noch einmal gesondert mit dem Thema SW-Patente beschäftigen. Einen festen Termin für den gemeinsamen Standpunkt des Rates gibt es nicht. Es wird aber erwartet, dass sich die darin vertretenen Mitgliedsstaaten rasch zu der umkämpften Sachlage äußern werden.
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