Das Kartellverfahren der Europäischen Kommission gegen den Microsoft-Konzern spitzt sich zu. In einem dritten Schriftsatz hat die Behörde zwei gravierende Feststellungen getroffen. Zum einen habe Microsoft seine Geschäftspraktiken, die schon 1998 kritisiert wurden, nicht geändert und dehne seine marktbeherrschende Stellung auf dem Desktop-Betriebssystemmarkt nach wie vor auf andere Bereiche aus. Zum anderen soll im Bereich Media-Player der Wettbewerb mit geeigneten Auflagen wieder hergestellt werden. Mit der abschließenden Entscheidung zum Vorwurf des Monopolmissbrauchs sowie einer Festsetzung von Sanktionen sei nun innerhalb der kommenden Monate zu rechnen, heißt es aus Brüssel.
Damit hat die Kommission deutlich gemacht, dass sie nach aufwändigen Ermittlungen zu konkreten Ergebnissen gekommen ist, auf deren Grundlage sie eine Kartellrechtsentscheidung glaubt begründen zu können. Maximal 10 Prozent eines Jahresumsatzes kann die EU nach ihren Bestimmungen als Strafe für den Monopolmissbrauch eines Unternehmens fordern. Im Fall Microsoft wären das 3 Milliarden Dollar. Beobachter halten die derzeit diskutierten Auflagen allerdings für ausschlaggebender.
So könnte der Softwarehersteller gezwungen werden, seine Betriebssysteme beim Verkauf in EU-Ländern nicht mehr mit seinen Media-Player-Anwendungen zu verknüpfen. Alternativ könnte Microsoft gezwungen werden, Produkte von andern Herstellern wie Real Networks oder Apple ebenfalls in seine Softwarepakete zu integrieren. Kritiker meinen jedoch, dass die Zeit für einen wirksamen Eingriff dieser Art bereits verstrichen ist. Die Anbieter von Streaming-Media-Inhalten würden schon längst nur noch auf Microsofts Media-Player-Format setzen und sich aufwändige Alternativformate sparen.
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