Mit Hilfe eines europäischen Mahnbescheids sollen Unternehmen ihre Zahlungsforderungen künftig leichter durchsetzen können. Demnach will Justizkommissar Antonio Vitorino im März einen Entwurf zur Einführung eines europäischen Mahnbescheids vorlegen. Sowohl die Bundesregierung als auch die Bundesrechtsanwaltskammer äußerten sich kritisch zu diesen Plänen, wie die Financial Times Deutschland berichtet.
In Europa gibt es derzeit kein einheitliches System zum Zahlungseinzug. Geld bei den Kunden eintreiben, kann für Unternehmer deshalb zur regelrechten Plage werden. Zahlt beispielsweise ein Kunde in Italien seine Rechnung nicht, hat der Gläubiger nur die Möglichkeit den Kunden zu verklagen. Das geht nur von einem italienischen Gericht – durch Rechts- und Übersetzungekosten droht ein langwieriges Verfahren. Viele Unternehmen überlegen sich so einen Schritt deshalb zweimal und bleiben am Ende auf ihren unbezahlten Rechnungen sitzen.
“Zahlungsverzug ist einer der wichtigsten Gründe für Insolvenz, vor allem von kleineren und mittleren Unternehmen”, begründet die EU-Kommission ihre Initiative. “Die rasche Eintreibung ausstehender Forderungen ist für das Wirtschaftsleben der Europäischen Union von großer Bedeutung”. Mit dem europäischen Mahnbescheid können nach Antonio Vitorinos Plänen unbezahlte Rechnungen im Versandgeschäft, Internet-Handel oder in der Versicherungsbranche günstig und unkompliziert im europäischen Ausland eingefordert werden.
Bei seinem europäischen Standard-Formular will sich Vitorino offenbar am deutschen Modell orientieren. Bei einem Mahnverfahren in Deutschland muss ein Gläubiger nur ein Formular ausfüllen, in dem er den Namen des Schuldners, die Höhe der Schuld und den Grund angibt. Ein Amtsgericht muss überprüfen, ob der Anspruch gerechtfertigt ist, danach wird der Mahnbescheid erlassen. Nach den Plänen der Kommission kann das europäische Mahnverfahren parallel zu den nationalen Systemen eingeführt werden. “Es gefährdet nicht den deutschen Mahnbescheid”.
Die Bundesregierung bleibt dennoch skeptisch. “Es gilt sicherzustellen, dass das deutsche Mahnverfahren weder direkt noch indirekt in seiner effektiven Abwicklung beeinträchtigt wird”, zitiert die Zeitung aus einem internen Arbeitspapier. Auch die Bundesrechtsanwaltskammer mahnt zur Vorsicht. Ein europäisches Mahnverfahren solle vorerst nur auf Streitsachen mit grenzüberschreitendem Bezug anwendbar sein, heißt es in einer Stellungnahme. In Deutschland werden jährlich rund acht Millionen Mahnverfahren erwirkt.
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