Das Bundeskabinett hat dem vom Wirtschafts- und Arbeitsministerium vorgelegten Entwurf zur Neufassung des Telekommunikationsgesetzes (TKG) zugestimmt. Das Gesetz soll EU-Richtlinien umsetzen und für mehr Wettbewerb in der TK-Branche sorgen. Deutschland hatte die Transformation schon mehrmals verzögert, weshalb die EU-Kommission bereits ein Verfahren gegen die Bundesrepublik, aber auch gegen andere europäische Staaten eingeleitet hat.
Trotz vieler vorangegangener Diskussionen wird das Papier weiterhin heftig kritisiert. Die Mitbewerber der Deutschen Telekom sehen in der Neuregelung eine Verschiebung der Marktbalance zugunsten des Bonner Unternehmens. Wichtigster Punkt der Gesetzesnovelle ist die Frage der Zugangsregulierung. Unnötige Regulierungen sollen vermieden werden, zitiert die Nachrichtenagentur Reuters aus dem Gesetzesentwurf. Genau daran aber stoßen sich die Verbände. Der VATM (Verband der Anbieter von Telekommunikations- und Mehrwertdiensten) versteht die Neufassung als Benachteiligung für die Wettbewerber, weil denen keine gesetzliche Sicherheit bei den Leistungsverpflichtungen seitens der Telekom gewährleistet werde.
Zur Sprache kamen dabei auch die Inkassoleistungen der Telekom. Der Entwurf sieht vor, dass die Bonner nur dann Inkassoverpflichtungen eingehen müssen, wenn ohne diese der Wettbewerb am Endkundenmarkt behindert werde. Die kleineren Anbieter verlangen aber eine immer bestehende Verpflichtung. Positiv aufgenommen wurde dagegen die Regelung, das Verwaltungsverfahren zwischen TK-Unternehmen zu beschleunigen. Damit werde wenigstens sicher gestellt, dass der Wettbewerb nicht durch schleppende Gerichtsverfahren verzerrt werde.
Bis das Gesetz tatsächlich in Kraft tritt – in welcher Fassung auch immer – wird noch eine Weile vergehen. Und noch bevor der Entwurf Bundesrat und Bundestag passiert, meldet sich die Opposition zu Wort, was weitere Diskussionen in den Gremien erwarten lässt. Erste Stellungnahmen der CDU/CSU-Fraktion zu dem Gesetzesentwurf klingen entsprechend: Das Ergebnis sei enttäuschend. Die Bundesregierung habe dadurch wieder eine Chance verpasst, die internationale Wettbewerbsfähigkeit der deutschen ITK-Unternehmen zu stärken. Statt dessen führen unklare Kriterien für den Einsatz des regulierungspolitischen Instrumentariums und von EU-Vorgaben abweichende Formulierungen zu weiterer Rechtsunsicherheit.
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