USA verbieten Krypto-Exporte – nur verfolgt wird nicht mehr
Die Vereinigten Staaten von Amerika untersagen nach wie vor Export und Online-Veröffentlichung von Verschlüsselungsverfahren.
Die Vereinigten Staaten von Amerika untersagen nach wie vor Export und Online-Veröffentlichung von Verschlüsselungsverfahren – Verstöße gegen die entsprechenden Gesetze sollen aber nicht mehr verfolgt werden. Eine solche Zusage der Bush-Regierung reichte einer US-Bezirksrichterin in San Francisco nun aus. Um einen achtjährigen Rechtsstreit zwischen dem Mathematik-Professor Daniel Bernstein von der University of Illinois at Chicago ohne Urteil für beendet zu erklären.
Bernstein hatte 1995 Klage gegen die Regierung in Washington eingereicht, weil er sich durch das Verbot der Online-Veröffentlichung seiner wissenschaftlichen Arbeiten zu Themen der Kryptographie in seinem Verfassungsrecht auf freie Meinungsäußerung eingeschränkt sah. “Ich hoffe, die Regierung hält sich an ihre Zusagen und lässt mich in Ruhe arbeiten. Sollten sie ihre Meinung doch wieder ändern und die Forschung für mehr Sicherheit im Internet behindern, dann werde ich sofort wieder vor Gericht ziehen”, so Bernstein in einer schriftlichen Reaktion zu der richterlichen Entscheidung.
Zunächst lag die Zuständigkeit für solche Fragen beim US-Verteidigungsministerium. Entsprechend wurde die Verbreitung von Verschlüsselungs-Verfahren dem illegalen Export von Kriegswaffen gleichgestellt und sollte mit mehrjährigen Freiheitsstrafen geahndet werden.
Inzwischen kümmert sich das Washingtoner Wirtschaftsministerium um Verschlüsselungs-‘Exporte’. Die Anwälte Bernsteins und die Electronic Frontier Foundation kritisierten, die Bundesregierung habe während des jahrelangen Prozesses immer wieder die gesetzliche Grundlage verschoben, um den Prozess zu bremsen. Sobald es “ernst zu nehmende Drohungen der Regierung gebe, die Gesetze umzusetzen”, so die Vorsitzende Richterin Marilyn Hall Patel, könne Bernstein wieder vor Gericht gehen.