Die Daten-Erhebungs-Ordungen von mindesten zehn Europäischen Staaten sind nicht rechtskonform und verletzen die Europäischen Menschrechts-Konvention, so ein Rechtsgutachten, dass von der Organisation ‘Privacy International’ in Auftrag gegeben wurde. Sogar die Rahmenbedingungen für die Datenerhebungs-Direktive selbst seien nicht rechtens. Das würde bedeuten, dass jeder Staat die Gesetze neu zu überdenken hätte.
Eben diese so genannte Schnüffler-Charta wird gerade im britischen Parlament verhandelt. Darin werden Datenerhebungen aus Website-Besuchen, Mail-Adressen, Telefonanrufen und Mobilfunk-Daten gefordert. Aber eben bei dieser breit gefächerten Herangehensweise sieht das Gutachten das Menschenrecht auf informationelle Selbstbestimmung verletzt: Privatrechte, wie im Artikel 8 der Europäischen Menschrechtskommission festgelegt, seien durch die Erhebung eben dieser Datenmengen nicht mehr gewährleistet.
Das Gutachten führt an: “Die ununterschiedene Datensammlung verletzt das Grundrecht, dass jeder Bürger die Umstände in denen ein Staat eine Überwachung durchführen kann, kennt und somit sein Verhalten so steuern kann, um unerwartete Überwachung zu vermeiden.”
Privacy International will jetzt in zwei EU-Staaten, in denen Datenerhebung bereits praktiziert wird, Testuntersuchungen durchführen und hat beim englischen Parlament bereits eine Beschwerde eingereicht.
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