Die Opposition gegen ein rigoroses Microsoft-Urteil wächst. Jetzt hat sich auch der EU-Handelskommissar Pascal Lamy gegen zu strenge Auflagen im Microsoft-Kartellverfahren wegen des möglichen Monopolmissbrauchs ausgesprochen. Die Brüsseler Wettbewerbsbehörde verlangt von dem Softwaregiganten, Informationen über seine Serversoftware an Konkurrenten herauszugeben. Eine derartige Zwangsoffenlegung verletze jedoch den Schutz des geistigen Eigentums, warnt der Experte.
Auch der für den europäischen Binnenmarkt verantwortliche Kommissar Frits Bolkestein hat erst kürzlich Kritik an dieser Vorgehensweise geübt. Die Behörden dürften die Auflagen nicht zu weit treiben, wenn eine Anfechtungsklage vermieden werden solle, so Bolkestein. Ein zu strenges Urteil würde sicher vor dem Europäischen Gerichtshof angefochten werden.
Nach deutschen Medienberichten erwägt der EU-Wettbewerbskommissar Mario Monti, seinen Kritikern entgegenzukommen. Microsoft soll zunächst zur Zahlung eines Bußgeldes in dreistelliger Millionenhöhe verurteilt werden. Anders als vorgesehen soll Monti die Zwangsoffenlegung jetzt allerdings doch nicht selbst sanktionieren. Das entgültige Urteil wird bis Ende März erwartet.
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