Der US-amerikanische Senat, das Oberhaus des Parlaments, hat mit einer großen Mehrheit ein nationales Anti-Spam-Gesetz verabschiedet, für das Präsident George W. Bush bereits seine Zustimmung signalisiert hat. Zwar ist noch unklar, inwieweit die Auflagen durchsetzbar sein werden. Die differenzierten Regelungen versuchen allerdings eine saubere Trennlinie zwischen den Vermarktungsinteressen der Werbewirtschaft und denen der Verbraucher und Unternehmen zu ziehen. Damit könnte die Senatsvorlage auch eine Blaupause für ähnliche Regelungen in der Europäischen Union und anderen Staaten abgeben.
Nach jüngsten Erhebungen weisen zwei Drittel aller unverlangt zugesandten Werbemails Betreffzeilen auf, die persönliche oder wichtige Informationen vermuten lassen und damit den Empfänger zum Öffnen der Mail verleiten wollen. Diese ‘Tarnung’ soll der Gesetzesvorlage zufolge strafbar werden und mit Höchststrafen von einem Jahr Haft und eine Million Dollar Geldstrafe geahndet werden. Im Wiederholungsfall sollen die Gerichte sogar Freiheitsstrafen von fünf Jahren aussprechen können.
Außerdem müssen der Vorlage zufolge Mails mit sexuellen Inhalten nach einem einheitlichen Verfahren gekennzeichnet werden, sodass ISPs oder Internetnutzer hier einen einfachen Filter setzen können. Zusätzlich ist eine nationale Spam-Datenbank vorgesehen, in die sich jeder Nutzer mit seiner Mail-Adresse eintragen kann. Werbeversender müssten ihre Verteiler dann vor dem Versand mit dieser Liste abgleichen und die gelisteten Adressen streichen. Auch hier sollen Verstöße mit drakonischen Strafen geahndet werden.
Die US-Handelsaufsicht FTC betreibt nach diesem Modell bereits seit kurzem eine ähnliche Datenbank, in der Verbraucher ihre Telefonnummer eintragen lassen können, um nicht mehr von Telemarketing-Anrufen belästigt zu werden. Das Interesse der Amerikaner an einem Eintrag war vor allem in den ersten Tagen überwältigend.
Für die US-Werbewirtschaft bliebe mit diesen Regelungen immer noch eine gewisse Möglichkeit, Werbebotschaften zu verbreiten. Gegen Verstöße sollen gleichzeitig nur die zuständigen Behörden und Internet-Serviceprovider vorgehen können, was die rechtlichen Auseinandersetzungen infolge einer solchen gesetzlichen Regelung etwas übersichtlicher gestalten dürfte.
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