Die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (RegTP) hat erstmals einem Telekommunikationsunternehmen untersagt, seine bisher eingesetzten Dialer-Programme weiter zu verwenden. Die Bonner Aufsichtsbehörde stützt sich dabei auf die seit kurzem geltende Registrierungspflicht von Einwahlprogrammen, mit der die Verbraucher vor missbräuchlichem Einsatz der gebührenpflichtigen Sonderrufnummern durch ihren PC geschützt werden sollen.
Mit der Entscheidung verweigert die RegTP die Registrierung für insgesamt 398.791 Einwahlnummern eines einzigen – nicht genannten – Anbieters. “Die Dialer, deren Registrierung jetzt zurückgenommen wird, entsprechen nicht den Mindestanforderungen, die im Hinblick auf Transparenz und Verbraucheraufklärung zu fordern sind”, so RegTP-Chef Matthias Kurth. “Eine stichprobenartige Kontrolle hat diese Mängel ans Licht gebracht.”
Mit der Anwendung der neuen “Untersagungsbefugnis” mache die Behörde deutlich, “dass mittels mangelhafter Einwahlprogramme die Belange von Kunden beeinträchtigt werden. Wir setzen mit unserer Vorgehensweise ein Signal, dass keine Grauzone im Dialer-Markt von uns hingenommen wird”, so Kurth weiter. Hinweise von Verbrauchern und eigene Nachforschungen hätten die genannten Ergebnisse gebracht.
Außerdem ist es dem TK-Anbieter unter Androhung eines Zwangsgelds verboten, für die bisher erbrachten Leistungen über drei 0190-Nummern überhaupt Rechnungen zu stellen. Denn die Registrierung wurde bereits für den Termin 15. September verweigert. Die für den Betrieb erforderliche Registrierung habe damit zu keinem Zeitpunkt bestanden, heißt es. Die 0190-Servicenummern 880460, 880461 und 805640 müssen sofort abgeschaltet werden und dürfen nicht mehr erreichbar sein. Alle betroffenen Dialer sollen sich über diese drei Nummer eingewählt haben.
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