Musikindustrie stoppt analoges Bibliotheksprojekt
Nur wenige Tage nach dem Start muss das renommierte ‘Massachusetts Institute of Technology’ (MIT) auf Druck der amerikanischen Musikindustrie einen Rückzieher machen.
Nur wenige Tage nach dem Start muss das renommierte ‘Massachusetts Institute of Technology’ (MIT) auf Druck der amerikanischen Musikindustrie einen Rückzieher machen. Für ein technisches Projekt zweier Studenten hatte die Universität die Rechte für die analoge Verbreitung von rund 3500 CDs für 30.000 Dollar erworben. Obwohl die digitalen Inhalte lediglich analog über das Campus-TV-Netz verbreitet werden, legte Universal Music Beschwerde ein. Um Schwierigkeiten aus dem Weg zu gehen, sei das Angebot vorerst vom Netz genommen worden, heißt es.
Offenbar seien die Rechte, die über den Dienstleister Loudeye erworben wurden, nicht ausreichend. Loudeye beliefert für gewöhnlich Radiosender mit digitalen Kopien aktueller Musikstücke, die dann über UKW weiterverbreitet werden dürfen. Tantiemen können die Musikverlage nach geltendem US-Recht allerdings nur dann fordern, wenn ihre Inhalte digital weiterverbreitet werden. Die Studenten Keith Winstein und Josh Mandel wollten deshalb mit dem Online-Portal und der analogen Auslieferung ihres ‘Library Access to Music Project’, kurz ‘Lamp’, zeigen, dass die vernetze, gemeinsame Nutzung von digitalen Inhalten auch auf legalem Weg möglich und technisch durchführbar ist.
Universal Music spricht nun Loudeye das Recht der Weitergabe von Nutzungsrechten in der beschriebenen Form ab und nennt es in einem Schreiben “bedauerlich, dass mit dem Service das Ziel verfolgt wird, Zahlungen an Musiker und Labels zu verhindern”.
Die Unternehmen der Musikindustrie ziehen schon seit langem gegen den illegalen Musiktausch vor allem an den US-Universitäten zu Felde. Öffentlichkeitswirksam hatten sie vier Studenten auf zunächst 98 Milliarden Dollar Schadenersatz verklagt – schließlich einigten sich die Parteien auf Zahlungen zwischen 12.000 und 17.500 Dollar. Inzwischen werden beispielsweise Erstsemester in Sonderveranstaltungen der Musikverlage über die rechtlichen Auswirkungen von Urheberrechtsverletzungen aufgeklärt.