Die Datenschutzbeauftragten von Bund und Ländern schlagen Alarm. In einer gemeinsamen Entschließung warnen die Behördenchefs unter Vorsitz des neuen Bundesbeauftragten Peter Schaar vor “gravierenden Verschlechterungen”, die das von der Bundesregierung vorgelegte novellierte Telekommunikationsgesetz (TKG) mit sich bringen werde. Die Datenschützer führen “verfassungsrechtliche Bedenken” vor allem gegen die Verpflichtung der Diensteanbieter ins Feld, die gezwungen werden sollen, die Verkehrsdaten von Telekommunikationsverbindungen künftig sechs Monate lang unverkürzt zu speichern.
Damit reagieren die Beauftragten auf den Entwurf der Bundesregierung, der nun seit sechs Wochen vorliegt. “Ohne Not und ohne überzeugende Begründung” werde darin die bisherige Regelung aufgegeben, nach der die Zielrufnummern eines Anschlusses nur in verkürzter Form gespeichert wurden, wenn sich der Kunde dafür entschied. Außerdem war bisher eine Löschung der Verbindungsdaten nach Rechnungsversand möglich. Auch diese Möglichkeit werde dem Bürger durch das neue TKG genommen, kritisieren die Datenschützer.
Es bestehe die erhebliche Gefahr, dass die Verkehrsdatensätze dem Zugriff anderer Stellen, also staatlicher Behörden, ausgesetzt würden, heißt es weiter. Die Daten sollten ohnehin nur so lange gespeichert werden dürfen, wie die Diensteanbieter sie für die Abrechnung ihrer Leistungen benötigten – außer der Kunde wünsche eine längere Speicherung.
Kritisiert werden erneut auch die Auflagen beim Verkauf von Prepaid-Mobilfunkkarten. Die Erhebung von persönlichen Daten sei gesetzwidrig, heißt es. Ohnehin könne man davon keinen “nennenswerten Informationsgewinn” erwarten, weil die Karten ohne Laufzeitvertrag oft weitergegeben, verkauft oder verschenkt würden.
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