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Mobilfunker fordern UMTS-Milliarden zurück

Die Mobilfunkunternehmen in Europa verfolgen mit großem Interesse die Klage der sechs UMTS-Lizenznehmer in Österreich: Die Unternehmen haben jetzt gemeinsam die Republik auf “Ausstellung einer Rechnung” über die erteilten Lizenzen mit einer Gesamtsumme von 832,1 Millionen Euro verklagt. Darin müsste dann eine Umsatzsteuer ausgewiesen sein, die sich die Unternehmen vom Finanzamt zurückholen könnten. Insgesamt geht es in der Alpenrepublik um 140 Millionen Euro Vorsteuerabzug.
Sollten die Deutsche-Telekom-Tochter T-Mobile Austria, Telekom Austria, Hutchison, Telering, Connect Austria sowie die Telefónica-Tochter ‘3’ Erfolg haben, könnten die Carrier in anderen Staaten, allen voran die der Bundesrepublik, nachziehen. Hierzulande ginge es immerhin um die Gesamtsumme von 50 Milliarden Euro und mögliche Rückzahlungen von 1,2 Milliarden Euro je Lizenznehmer. Die gescheiterte Quam sowie Mobilcom hatten bereits entsprechende Anträge gestellt, zögerten aber wegen der hohen Prozesskosten mit einer Klage.

Die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (RegTP) vertritt den Standpunkt, sie habe bei der Versteigerung der Lizenzen keine unternehmerische sondern eine hoheitliche Tätigkeit ausgeübt. Deshalb könne auch keine Rechnung mit ausgewiesener Umsatzsteuer ausgestellt werden. Die beauftragte Rechtsanwaltskanzlei in Wien, Baker & McKenzie, zeigte sich allerdings zuversichtlich, den Prozess zu gewinnen.

Auch die Bundesregierung rechnet nach Angaben von Jörg Müller, Sprecher des Berliner Finanzministeriums, nicht mit einem Erfolg ähnlicher Klagen gegen das eigene Lizenzvergabeverfahren aus dem Sommer 2000. Der Staat habe bei der Versteigerung “im Kern eine hoheitliche Aufgabe” wahrgenommen. Die “kann mitnichten mit einer Steuer belastet werden”, so Müller. Das Bundesfinanzministerium könnte die mögliche Gesamtforderung von 7 Milliarden Euro derzeit ohnehin nicht aufbringen.

Beobachter halten eine Prozesswelle der Provider gegen die staatlichen Lizenzbehörden für möglich, denn Umsatzsteuer wurde bei keiner der UMTS-Lizenzvergaben ausgewiesen. Die sechste Umsatzsteuerrichtlinie der Europäischen Union schreibt den Staaten allerdings vor, bei “Leistungen auf dem Gebiet des Fernmeldewesens” genau dies zu tun.

Auch wenn die deutsche T-Mobile noch immer unter den UMTS-Schulden ächzt und gleichzeitig einen festen Starttermin für den Mobilfunk der dritten Generation nicht mehr nennen will, scheint der Marktführer zumindest mit seiner Content-Strategie Erfolg zu haben. Anderthalb Jahre nach Einführung der T-Zones, einem mobilen Multimedia-Portal, meldet T-Mobile 4,9 Millionen aktive Nutzer – insgesamt hat T-Mobile nach eigenen Angaben knapp 26 Millionen Kunden. Der Umsatzanteil der Datendienste sei im Vergleich zum Vorjahr damit von 14 auf 16 Prozent gestiegen. Den überwiegende Teil dieses ‘Contents’ stellen die Kunden allerdings selbst her – und schreiben weiterhin fleißig SMS-Kurznachrichten.

Silicon-Redaktion

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