Mit ihrer sehr offensiven Kampagne gegen so genannte Raubkopierer hat sich die deutsche Filmindustrie allerhand Feinde gemacht. Die Regierungspartei SPD hat beispielsweise in ihrem Virtuellen Ortsverein die Werbung als menschenverachtend bezeichnet. Die Darstellung von Raubkopierern als “Freiwild für Verbrecher” sei nicht hinnehmbar. Ferner wiesen die Sozialdemokraten auf eklatante sachliche Fehler der Medienkampagne hin.
So sei es einfach unrichtig zu behaupten, dass man sich strafbar mache, wenn man Inhalte Dritten zugänglich mache. Dies erkläre schließlich schon einen Videoabend mit Freunden zu einem Vergehen. Ferner weist Arne Brand, Sprecher des Virtuellen Ortsvereins darauf hin, dass die gesamte Diktion der Werbung obendrein falsch sei. So handle es sich bei den Nutzern, die Inhalte unerlaubt kopieren, bei weitem nicht um “Verbrecher”, der juristisch angemessene Ausdruck für diese Handlungen sei “Vergehen”, nicht “Verbrechen”.
Brand vermisst ferner den Hinweis darauf, dass Kopien von Film- oder Musikinhalten zum privaten Gebrauch ausdrücklich erlaubt sei. Diese überzogene Interpretation des Rechts durch die Filmindustrie sei eben nicht, wie die beauftragte Agentur ‘Zum goldenen Hirschen’ behauptet, “humorvoll provokant”, sondern mache die Filmindustrie einfach nur lächerlich.
Die Filmbranche macht seit längerem Brenner und Nutzer von Online-Tauschbörsen für ihre Umsatzeinbußen verantwortlich. Die Verluste lägen für 2002 bei rund 800 Millionen Euro für die Bereiche Kino, Verleih und DVD in Deutschland. Um diese “dramatische Entwicklung” zu stoppen, kündigte Johannes Klingsporn, Geschäftsführer des Verbands der Filmverleiher, neben der Kampagne weitere Schritte an. So werde die Branche verstärkt mit digitalen Wasserzeichen arbeiten und die straf- und zivilrechtlichen Ansatzpunkte des neuen Urheberrechts voll nutzen.
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