Die Deutsche Telekom muss ihren Konkurrenten tatsächlich Zugang zum Ortsnetz gewähren, so urteilte das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig. Das aktuelle Urteil fiel in einem Revisionsverfahren mit der Debitel AG. Der Reseller hatte die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post angerufen, weil die Telekom den Verkauf von Endkundenanschlüssen und Verbindungsminuten für Orts- und Cityverbindungen abgelehnt hatte.
In der Urteilsbegründung heißt es: “Der vom Telekommunikationsgesetz bezweckte Wettbewerb ist nicht auf diejenigen Anbieter beschränkt, die diese Leistungen auf der Grundlage einer eigenen Netzstruktur erbringen, sondern schließt die so genannten Reseller ein.”
Durch dieses Urteil wird die Telekom jetzt gezwungen, einen Wiederverkauf ihrer Dienste und Produkte durch Wettbewerber in Deutschland zu ermöglichen. Der Magenta-Konzern hatte mit viel juristischer Gegenwehr versucht, diese Entscheidung abzuwenden.
Einstweilen jagen die Konkurrenten der Deutschen Telekom dem rosa Riesen schneller als erwartet Marktanteile im Ortsnetz ab. Bereits im zweiten Quartal musste der Ex-Monopolist nach eigenen Angaben rund 10 Prozent seines Geschäfts im Ortsnetz abgeben. Dazu habe aber auch der Verkauf von Kabelnetzen beigetragen. Noch kurz vor der Ortsnetz-Öffnung hatte der Chef der Telekom-Festnetzsparte Josef Brauner erklärt, dass er keine größeren Umsatzeinbußen erwarte.
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