Urteil: DocMorris darf weitermachen
Jeder EU-Mitgliedstaat hat die Wahlfreiheit, den Versandhandel mit Medikamenten zu erlauben oder nicht, das hat der Europäische Gerichtshof nun beschlossen.
Jeder EU-Mitgliedstaat hat die Wahlfreiheit, den Versandhandel mit Medikamenten zu erlauben oder nicht, das hat der Europäische Gerichtshof nun beschlossen. Ein generelles Verbot sei mit geltendem EU-Recht nicht vereinbar. Doch das deutsche Verbot ist bei verschreibungspflichtigen Medikamenten auch nach EU-Recht zulässig. Denn dadurch würden Missbrauchsrisiken oder die Gefahr falscher Verwendung eingeschränkt und somit Gesundheit und Leben von Menschen geschützt.
Diese Urteile können beide Seiten als Erfolg verbuchen. Bei DocMorris freut man sich darüber, dass der Versandhandel mit Medikamenten und Arzneien generell rechtmäßig ist. Der Deutsche Apotheker Verband hingegen sieht sich in seiner Haltung bestätig, dass das deutsche Verbot des Versandhandels mit verschreibungspflichtigen Medikamenten auch europäischem Recht entspricht.
Aber schon ab nächstem Jahr gilt ohnehin ein neues Gesetz, nach dem der Online-Versand mit Medikamenten freigegeben werden soll. Der Beschluss des Europäischen Gerichtshofes wird also nicht lange gültig bleiben. Indes will das niederländische Versandhaus 40 Pharmakonzerne verklagen. DocMorris fordert auch für sich einen in der Bundesrepublik gesetzlich vorgeschriebenen Rabatt von 6 Prozent auf alle Lieferungen. Die Konzerne argumentieren dagegen, dazu seien sie nur gegenüber “Leistungserbringern” verpflichtet.