Das Gerichtsurteil einer US-Jury bescherte zwei Ex-Bertelsmann-Mitarbeitern fröhliche Weihnachten: Die früheren Angestellten sollen je eine Gewinnanteil von 104 Millionen Euro aus dem Erlös eines Milliardengeschäfts bekommen. Das Gericht in Santa Barbara befand, dass den beiden Ex-Managern diese Erfolgsbeteiligung vertraglich zustehe. Die Geschworenen warfen dem Gütersloher Konzern Vertragsbruch vor.
Streitpunkt war der Verkauf von AOL-Aktien der Bertelsmann AG: Kurz vor dem Ende des Internetbooms im Jahre 2000 hatte der Gütersloher Konzern seine AOL-Beteiligung für 7,5 Milliarden Euro an den US-Partner AOL Time Warner verkauft. Die beiden früheren AOL-Deutschland-Geschäftsführer Andreas von Blottnitz und Jan Henric Büttner verlangten vor der US-Justiz einen ‘fairen Anteil’ an dem Milliardengewinn der Gütersloher aus dem Verkauf.
Den Bertelsmann-Verteidigern zufolge seien die Kläger Angestellte gewesen und hätten kein Gemeinschaftsunternehmen mit Bertelsmann betrieben. Deshalb stehe ihnen keine Kapitalbeteiligung zu. Die letzte Entscheidung obliegt dem Richter und dürfte in zwei Wochen fallen. Wenn der Richter der Jury folge, könnte Bertelsmann einen neuen Prozess beantragen oder Berufung einlegen. Ex-Bertelsmann-Chef Thomas Middelhoff, der wesentlich an dem AOL-Geschäft beteiligt gewesen war, wollte sich nicht zur Entscheidung der Jury äußern.
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